Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Winterdienst: Das Geschäft mit der Sicherheit
Beim Winterdienst steht heute für viele Kunden das Argument der Sicherheit
an erster Stelle. Sie wollen keinen Streit oder Ärger mit Passanten oder Verkehrsteilnehmern haben und lagern deshalb diese Aufgaben an Profi-Dienstleister aus.
Befahrbarkeit von Verkehrsflächen sicherstellen
Mit der Durchführung des Winterdienstes soll unter winterlichen Bedingungen die Befahrbarkeit von Straßen, Parkflächen oder anderen Verkehrswegen gewährleistet werden. Auch wenn die durchschnittlichen Gesamtniederschläge in den Wintermonaten tendenziell zurückgehen, steigen aufgrund von Klimaveränderungen die Extremsituationen, wo starke Schneefälle und damit ein einhergehendes Schneechaos, Blitzeis oder Ähnliches zu erwarten sind.
Veränderungen beim Winterdienst
Somit entwickelt sich der Winterdienst von einer ursprünglich kontinuierlichen Dienstleistung auf Einsätze, die stärker von Elementarereignissen – vergleichbar mit Katastropheneinsätzen – geprägt sind. Umso mehr gilt es für den Dienstleister dem Kunden Sicherheit zu bieten und diese gut zu verkaufen. Weiter müssen anbietende Unternehmen auf verschiedene Zusatzleistungen, wie den Schneeabtransport, Dächer abschaufeln, Überwachung von Dachlawinen bzw. Eiszapfen, kurzfristig organisierte Streueinsätze oder andere Arbeiten gerüstet sein. Der Winterdienst wird somit zunehmend ein Geschäft mit der Sicherheit, auf das der anbietende Unternehmer vorbereitet sein muss. Der Abschluss einer ausreichenden Versicherungsdeckung gehört zu den „Must-have“, so wie eine gute Stellvertretungslösung, wenn Fahrer kurzfristig ausfallen oder im Schichtbetrieb gearbeitet werden muss. Hinzukommen als Anforderungen einsatzsichere Maschinen, die Bewältigung von kurzfristig notwendigen Reparaturen und die Versorgung mit dem gewünschten Streugut.
ECC-Europäischer Motorsägenführerschein
EFESC – European Forestry and Environmental Skills Council
Mit EFESC wollen wir die Mobilität von im Wald und im grünen Sektor beschäftigten Personen innerhalb Europas durch einheitliche Standards bezüglich Arbeitssicherheit und Arbeitstechnik auf europäischer Ebene fördern.
2012 wurde das Handbuch von EFESC verabschiedet und legt damit Mindeststandards für Forstarbeiten, Landschaftspflege, Baumpflege und Gartenbau fest und entwickelt diese weiter. Die Standards sollen in allen europäischen Ländern anwendbar sein. Diese Grundlagen tragen dazu bei, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu verbessern und die Mobilität zu erleichtern. Die Struktur von EFESC macht es möglich, dass die gesetzten ECC-Standards (European Chainsaw Certificate) eine angemessene Akzeptanz finden.
Mindeststandards entwickelt
Die Europäischen Motorsägen-Standards wurden in Zusammenarbeit mit Forstlichen Bildungsstätten, Unfallversicherern, Gewerkschaften, Unternehmerverbänden aus über 14 europäischen Ländern entwickelt. Nur anerkannte Prüfstellen dürfen das ECC-Logo für die von ihnen ausgestellten Zertifikate verwenden.
ECC-Prüfungen
Bei den Prüfungen werden die Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit der Motorsäge überprüft. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält die geprüfte Person das Europäische Motorsägenzertifikat (ECC) für das jeweils absolvierte Modul.
Qualitätssicherung
Die Qualitätskontrolle ist eine Voraussetzung zur Erreichung der gesetzten europäischen Standards bei der Motorsägenarbeit. Deshalb können nur zertifizierte Prüfstellen und Prüfer europäische Motorsägenzertifikate (ECC) ausstellen.
Hilfe, mein Kunde zahlt nicht!?
Diese Aussage oder auch Frage wurde in den letzten Monaten immer öfter an die VLÖ herangetragen. In diesem Beitrag wollen wir aufzeigen, welche Möglichkeiten der einzelne Unternehmer hat, um zeitgerecht zu seinem Geld zu kommen.
In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten steigt für jeden Anbieter die Bedeutung nach einer zeitgerechten und vollständigen Bezahlung der Rechnung. Unternehmer klagen, dass im letzten Jahr von manchen Kunden die Zahlungstermine weniger beachtet werden.
Schwächelnde Produktpreise und hohe Zinsen
Auch wenn die Landwirtschaft grundsätzlich als verlässlicher Zahler gilt, entwickeln sich bei einzelnen Kunden schwierige Situationen, die es zu vermeiden gilt. Manche klagen von Zahlungsaufschüben von bis zu einem Jahr und müssen einen Teil der Rechnung abschreiben, denn sie erhalten nicht den vollen Rechnungsbetrag bezahlt. Das geht nicht!
In Zeiten hoher Zinskosten schmerzt das doppelt stark. Der Unternehmer muss im Regelfall den offenen Betrag mit seinem Girorahmen zwischenfinanzieren, der ihm jetzt mit mindestens 6–7 % Zinskosten zu Buche schlägt. Parallel steigt für ihn auch das Risiko, dass er selbst dadurch in Zahlungsschwierigkeiten geraten kann. Hinzu kommt eine Verschlechterung der eigenen Bonität und einem weniger günstigen Rating mit folglich höheren Risikoaufschlägen durch die finanzierende Bank. Das ist schlussendlich ein Teufelskreis, der beim Investieren beginnt, den laufenden Betrieb belastet und für das Unternehmen zu einer echten Gefahr werden kann.
Lohnunternehmen sind keine Bank
Bei einem Zahlungsverzug wird der Dienstleistungsanbieter schnell von seinem Kunden zu einer Bank umfunktioniert. Hinterfragen Sie bei Neukunden immer, warum dieser bei Ihnen nach Leistungen anfragt. Hat der bisherige Anbieter vielleicht aufgrund einer fehlenden Zahlungsmoral ihn abgewiesen?
Reinigung und Einwinterung von Maschinen
Damit der Wert von teuren Landmaschinen lange erhalten bleibt, ist eine effektive und wiederkehrende Reinigung und Wartung unumgänglich. Dieser Aufwand wird mit höherer Einsatzsicherheit aber auch Arbeitssicherheit und -komfort belohnt. Eine umfassende Maschinenpflege und das Einwintern von Fahrzeugen und Landmaschinen wird im Idealfall nach dem letzten Arbeitseinsatz der Saison gemacht.
Reinigen – nass oder trocken?
Maschinen sollen sauber ins Winterlager kommen, denn Schmutz ist „Gift für den Lack“ und so kann sich Rost bilden. Empfindliche Maschinen wie Sämaschinen, Pressen, Mähdrescher aber auch Fahrzeugkabinen sollen besser mit Druckluft gereinigt werden.
Dort wo Erde anhaftet wie bspw. an Bodenbearbeitungsgeräten ist Wasser, üblicherweise mit Hochdruck, gefragt. Natürlich sind auch Maschinen, die mit korrosiven Substanzen in Verbindung kommen, wie Mineraldüngerstreuer, Stalldungsteuer, Güllefass, Pflanzenschutzgeräte etc. gründlich mit Wasser zu reinigen. Der Reinigungseffekt kann deutlich beschleunigt werden, wenn mit Heißwassergeräten (ggf. mit Dosierung von Reinigungsmitteln) gearbeitet wird. Vorab muss das Gerät ganzflächig von den gröbsten Verunreinigungen befreit und eingeweicht werden.
Vorsicht mit hohem Druck bei Ventilen, Lagern, Elektrik, Elektronik usw. Nach dem Waschen sollte die Maschine nochmals laufen gelassen werden, damit sie danach richtig abtrocknen kann, und die Lager vom Wasser befreit werden.
Vergessen Sie bei der Reinigung nicht auf die Licht- und Sichteinrichtungen. Dies ist vor allem in den Wintermonaten besonders wichtig und dient dem Fahrkomfort.
Verwendung Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung gibt eine gute Orientierung über nötige Maßnahmen. Skizzen und Übersichten verhindern, dass versteckte Schmierstellen vergessen werden. Bei Pflanzenschutzgeräten muss zum Beispiel die Frostsicherheit im Winter (Frostschutzmittel auffüllen, Manometer demontieren) gewahrt bleiben.
Urlaubsverbrauch und Urlaubsvereinbarung
Urlaub ist ein fixer Bestandteil für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Das Urlaubsgesetz regelt den Anspruch, Verbrauch und Bestimmungen über den Urlaub und gilt auch für Lehrlinge. Die Zielsetzung des Urlaubs liegt im Erholungswert für den Arbeitnehmer. Aus diesem Grund soll der Urlaub in Blöcken von ein, zwei oder drei Wochen und nicht tageweise verbraucht werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können sie auch einzelne Urlaubstage vereinbaren.
Anspruch auf Urlaub
Urlaub ist die Zeit, in der ein beschäftigter Mitarbeiter von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleiben darf. Für dieses Fernbleiben ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Für den Arbeitnehmer ist dies eine begrenzte Freistellung von seiner Arbeitspflicht.
Für jedes Arbeitsjahr gebührt dem Arbeitnehmer ein bezahlter Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen bei einer 6-Tageswoche bzw. von 25 Arbeitstagen bei einer 5-Tageswoche, sprich fünf Kalenderwochen. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse wird der Urlaub anteilig berechnet, das heißt, der zustehende Urlaubsanspruch steht im Verhältnis zur jährlich zu leistenden Arbeit. Arbeitnehmer, die mehr als 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber geleistet haben, haben Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 36 Werktagen bei einer 6-Tageswoche bzw. von 30 Arbeitstagen bei einer 5-Tageswoche, also sechs Kalenderwochen. Dienstzeiten bei früheren Arbeitgebern sowie Schul- und Studienzeiten können bis zu einem bestimmten Ausmaß für die Berechnung des Urlaubsanspruchs angerechnet werden.
Ein Urlaubsanspruch entsteht im ersten Halbjahr des ersten Arbeitsjahres anteilsmäßig, das heißt entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Hier erfolgt ein aliquoter Urlaubsanspruch.
Wer schreibt, der bleibt
Liebe Unternehmerin,
lieber Unternehmer,
Dieses alte Sprichwort geht auf Aristoteles zurück und verdeutlicht, dass das Gesprochene nicht immer von Dauer ist, während Geschriebenes bestehen bleibt.
Wie geht es Ihnen damit in Ihrem geschäftlichen Alltag?
Haben Sie ein paar Wochen später einen Aufklärungsbedarf, wenn ein Kunde, ein Leistungserbringer oder ein Mitarbeiter sich an eine mündliche Vereinbarung nicht mehr erinnern kann?
Leider nimmt dies zu und die Absicherung durch einen unterschriebenen Lieferschein, eine unterfertigte Arbeitsunterweisung, Auftragsbestätigung oder durch andere Dokumente ist klar zu empfehlen. Es darf dabei nicht ausufern, denn als Praktiker steht die Umsetzung, sprich der Erfolg aus der täglichen Arbeit im Vordergrund.
Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer trägt Verantwortung für sein Agieren und die geschäftlichen Aktivitäten. Um das bestmöglich zu erfüllen, muss sich der Einzelne ein bestimmtes Maß an schriftlichen Grundlagen zurechtlegen. Erfahrungen mit nicht bezahlten Rechnungen, die aufgrund einer fehlenden Dokumentation deshalb vom Kunden nicht beglichen wurden, lehren einem auf den Schritt zur Unterschrift am Lieferschein keinesfalls zu verzichten. Meist liegt es an der Unternehmerin bzw. am Unternehmer selbst, wie sie bzw. er den Umgang mit Formalitäten pflegt. Folglich schließen sich die Mitarbeiter im Unternehmen diesem Weg an und geben in der Regel ein Spiegelbild zur Chefin bzw. zum Chef ab.