Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Lenksysteme nachrüsten oder original kaufen?
Die Digitalisierung in Österreich schreitet täglich voran. Neben der exakteren Ressourcenapplikation steht vor allem die Leistungssteigerung und Fahrerentlastung im Vordergrund. Ein satellitengestütztes Lenksystem für Traktor und Co. ist mittlerweile für viele Betriebe das Eintrittstor zur Vereinfachung der täglichen Routinetätigkeiten. Aufgrund der exakten Positionsbestimmung in der Fläche kann einerseits die Arbeitsbreite des Anbaugerätes optimal genutzt werden, andererseits kann neben den Überlappungen auch teilflächenspezifisch die Ausbringmenge diverser Applikationen geregelt werden. Alle Precision Farming Anwendungen bauen auf dem Grundbaustein „GPS“ auf. GPS steht hier als Synonym für die globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS) und kann mit Hilfe der RTK-Korrektur die von der Landwirtschaft benötigten 2 - 3 cm Genauigkeit erlangen.
Stand der Anwendung in Österreich
Viele Betriebe in Österreich wurden in der Vergangenheit durch die hohen Investitionskosten von 15.000 - 20.000 Euro abgeschreckt, um ein Lenksystem am Betrieb zu integrieren. Damals wie heute bieten hierbei Eigenbaulösungen wie AgOpen-GPS oder Cerea eine Alternative, um die Kosten auf rund 2.000 Euro zu senken. Jedoch erfordert dies ein sehr hohes Maß an elektrotechnisches Können. In den letzten zwei Jahren mischten jedoch Nachrüstlenksysteme um ca. 6.500 Euro den Markt auf. Aufgrund des geringeren Preisniveaus und der einfachen Montage weckten diese Systeme das Interesse der Betriebe. Zu Beginn waren diese jedoch meistens eher unbrauchbar, entwickelten sich jedoch rasch auf ein ähnliches Niveau zu den bekannten Marken.
Onboarding neuer Mitarbeiter
Unter „Onboarding“ wird die erfolgreiche Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeiter in ein Unternehmen verstanden. Der Begriff steht für „On Bord holen“ und erstreckt sich vom Zeitraum der Fixierung des Arbeitsverhältnisses mit der Unterfertigung des Arbeitsvertrags bis zum Ende der Probezeit. Diese Phase ist für den neuen Mitarbeiter besonders wichtig. Im Vordergrund stehen organisatorische Vorbereitungen für ein zügiges Einarbeiten, der Aufbau von Vertrauen und die Schaffung von Akzeptanz bei den Arbeitsbedingungen.
Prozess Onboarding
Die professionelle Einarbeitung neuer Mitarbeiter ist für den Mitarbeiter und das Unternehmen gleichermaßen wichtig. Im Zuge des Onboardings erfolgen die ersten Schritte der Mitarbeiterbindung und deshalb sollten Sie dieser Phase höchste Priorität einräumen. In größeren Unternehmen unterstützen Check-Listen die Führungskräfte bei ihren Aufgaben.
Wichtig sind zum einen rechtzeitige Vorbereitungen für den neuen Mitarbeiter und zum anderen die Information an die Kollegen über den Neuzugang und deren Tätigkeit im Unternehmen. In der Anfangsphase sind Einführungs- und Feedbackgespräche für beide Seiten sehr wertvoll. Vor dem Ende der Probezeit soll vom Vorgesetzten ein Beurteilungsgespräch erfolgen. In vielen Unternehmen werden beim Onboarding neuer Mitarbeiter erfahrene und anerkannte Kollegen als „Paten“, sprich Ansprechpartner für den „Neuen“ eingesetzt.
Personalaufgaben liegen meist beim Chef
In kleineren Unternehmen liegt die Kompetenz für Personalentscheidungen meist beim Unternehmer oder bei der Unternehmerin selbst. Arbeitgeber müssen sich für einen professionellen Ablauf bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter umschauen.
>Weiterlesen
ORF-Abgabe für alle Unternehmen mit beschäftigten Mitarbeitern
Neuer ORF-Beitrag ab 2024: Auch Unternehmen sind davon betroffen.
Ab dem 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind.
Bis Ende 2023 galt die GIS-Gebühr, die immer dann fällig war, wenn an einem Standort ein empfangsbereites TV- oder Radioempfangsgerät betrieben wurde.
Höhe des ORF-Beitrags und Zahlungspflicht für Unternehmen
Mit 1. Jänner 2024 weicht die geräteabhängige GIS-Gebühr dem neuen ORF-Beitrag, der geräteunabhängig anfällt und an alle Hauptwohnsitz-Adressen jeweils einmal zur Beitragsleistung verpflichtet. Ein Personen Unternehmen (EPU) unterliegt lediglich als Privatperson der Zahlungspflicht.
Für den betrieblichen Bereich legt das ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) die Lohnsumme für beschäftigte Mitarbeiter
Anknüpfungspunkt fest, mit der ein Betrieb der Kommunalsteuer im vorangegangenen Jahr unterliegt.
Eine ORF-Beitragspflicht kommt dann zustande, wenn im vorangegangenen Jahr Lohnsteuerzahlungen eines Unternehmens im Sinne des Kommunalsteuergesetzes vorliegen und dementsprechend auch Kommunalsteuer entrichtet wird.
Kommunalsteuer ist zu leisten, wenn eine Bruttolohnsumme von 1.095 Euro/Monat überschritten wird.
Weiterlesen: ORF-Abgabe für alle Unternehmen mit beschäftigten Mitarbeitern
Verbandsarbeit von 2020 – 2024
Sehr geehrtes Mitglied der VLÖ!
Als Vorsitzender der VLÖ möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick zur aktuellen Funktionsperiode in unserem Verband geben. Mit der Bundesversammlung am 28. Februar 2024 läuft die Periode 2020 – 2024 aus und es kommt zu einer satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer. Die letzte Neuwahl hat bei der Bundesversammlung am 7. Februar 2020 in Spielberg stattgefunden. Wir feierten auf dem A1-Ring das 10-jährige Bestehen der VLÖ mit der Unterstützung unseres Firmenpartners Krone. Zu diesem Zeitpunkt ahnte niemand, dass fünf Wochen später der erste Lockdown im Zuge der Corona-Pandemie stattfinden wird. Die Veranstaltung habe ich noch gut in Erinnerung und sie war perfekt verlaufen.
Bei unserem LU-Tag 2024 bei Mauch in Burgkirchen können wir auf vier erfolgreiche Jahre zurückblicken. Zu den
wesentlichen Meilensteinen in der ablaufenden Funktionsperiode zählen der Ausbau des Bekanntheitsgrads von Lohnunternehmen bei den Kunden und in der Gesellschaft, der Mitgliederausbau in der VLÖ, eine sehr gute Servicierung unserer Mitgliedsbetriebe mit Beratungen und Fachinformationen, der Abschluss des KV Agrarservice durch den Fachverband der gewerblichen Dienstleister, die Steigerung des Bekanntheitsgrads der VLÖ und die Einbringung von Branchenanliegen gegenüber Politik, gesetzgebenden Stellen und Behörden.
Die Arbeit in der VLÖ ist herausfordernd und wir können auch Erfolge für unsere Mitgliedsbetriebe verzeichnen. Dazu zählt beispielsweise die Zuerkennung des Energiekostenzuschusses für Agrarservice- und Forstunternehmen, der dank dem Einsatz der VLÖ für die Betriebe erreicht werden konnte. Im Bereich Straßenverkehr wurden Klarstellungen bei verschiedenen Genehmigungen geschaffen. Wir leisten fachlichen Input
und es erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer als gesetzliche Interessensvertretung. Die VLÖ ist im laufenden Austausch mit wichtigen Stellen, wie der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer, den Ministerien, verschiedenen Sozialpartnern, Behörden und politischen Vertretungen. Ein zentrales Anliegen ist die Anerkennung von Lohnunternehmen als Partner und Teil der Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums in Österreich. Mit den angebotenen Dienstleistungen unterstützen die Betriebe ihre Kunden, bieten Lösungen und schaffen Fortschritt im agrarischen Sektor.
Ein großer Dank für die geleistete Arbeit gebührt unserem Mitarbeiter-Team aus Helmut Scherzer und Andrea Prenn.
Erfolgreiche Seminare mit wertvollen Inhalten
Die VLÖ veranstaltet jährlich Seminare für Unternehmer und Mitarbeiter in ländlichen Dienstleistungsbetrieben. Darin wird Basiswissen für unternehmerisches Denken und Handeln vermitteln.
Im Jänner 2024 konnten drei Seminare mit Erfolg und sehr gutem Feedback durchgeführt werden. Bewegte Zeiten fordern beste Qualifizierung. Veränderungen in der Kostenstruktur geben Anlass sich in der Kalkulation, bei der Finanzierung und im Verkauf „fit“ zu machen. Wer mit alten Daten und falschen Grundlagen arbeitet, kann schnell in eine Schieflage geraten und hohe Verluste einfahren. Die entstandenen Veränderungen müssen Sie auch an Ihre Kunden „transportieren“.
Preisgestaltung im LU – Arbeitspreise und Preisstrategie – 10. Jänner 2024
Der Arbeitspreis bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Wirtschaften. Wer keine kostendeckenden Preise verrechnet, notwendige Degressionen bei Fixkosten nicht erreicht und seine Aufwendungen bspw. für Nebenzeiten, wie Anfahrten, Vor- und Nachbereitung etc. nicht im Rahmen hält, der fährt schnell Verluste ein und arbeitet somit nicht nachhaltig. Leider fehlt in der Praxis oft das Bewusstsein, wie sich bestimmte Kosten zusammensetzen und dass in jeder Kalkulation gewisse Reserven auch enthalten sein müssen. Für den einzelnen Arbeitstag muss ein benötigter Tagesumsatz – vergleichsweise wie im Handel – wo bestimmte Tageslosungen das Ziel sind, erreicht werden.
KV-Agrarservice: Durchrechnungszeitraum beachten!
Seit März 2021 besteht der KV-
Agrarservice, wo für die Branche der Agrarservice-Betriebe auch ein Beschäftigungsmodell mit flexibler Arbeitszeit abgeschlossenen wurde. Der Großteil der Betriebe wendet dieses Modell an, weil in Saisonzeiten auf einem Zeitkonto Guthabenstunden aufgebaut und in saisonschwächeren Zeiten (z.B. in den Wintermonaten) wieder abgebaut werden können. Damit wird geregelt, dass die geleisteten
Arbeitsstunden täglich bis zu
10 Stunden und wöchentlich bis zu 48 Stunden auf diesem Zeitkonto im 1:1-Verhältnis gutgeschrieben werden können. Darüberliegende Arbeitszeiten bis max. 12 Stunden am Tag bzw. max. 60 Stunden in der Woche sind mit 50% zuschlagspflichtig (werden mit 50% Überstundenzuschlag abgerechnet oder im Verhältnis 1:1,5 auf das Zeitkonto übertragen).
Für die Mitarbeiter in Agrarservice-Unternehmen kann die Arbeitszeit über den Durchrechnungszeitraum verteilt werden.
Flexible Arbeitszeit mit Durchrechnung bis zu 52 Wochen
Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit kann ein Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen (bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen) oder für die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses angewendet werden. Den Beginn des Durchrechnungszeitraums können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei wählen. Es muss jedoch eine Kontinuität gegeben sein mit jährlich gleichen Zeiträumen. Für die Praxis empfiehlt sich den Start des Durchrechnungszeitraums im Frühjahr z.B. mit 1. März, 1. April oder 1. Mai festzulegen. Über eine Zeitspanne bis 52 Wochen können dann Guthabenstunden aufgebaut und in arbeitsärmeren Zeiten wieder abgebaut werden. Damit das flexible Arbeitszeitmodell angewendet werden kann, müssen Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen und darauf aufbauend jährlich eine Einzelvereinbarung mit Beginn und Ende des Durchrechnungszeitraums und der Art des Abbaus von Zeitguthaben (z.B. Zeitausgleich, Abrechnung von Überstunden oder jeweils Hälfte Zeitausgleich und Abrechnung von Überstunden) schriftlich vereinbaren.