Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Der LOHNUNTERNEHMEN Image-Award 2024: Jetzt mitmachen!

Möchten Sie wissen, wie die Meinung Ihrer Kunden über Sie als Dienstleister ist? Der LOHNUNTERNEHMEN Image-Award macht‘s möglich.
Durch eine Kundenumfrage gewinnt jeder teilnehmende Betrieb. Weitere Preise winken. Machen Sie mit!
Teilnehmer aus Österreich sind herzlich willkommen!
Die Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN hat in Kooperation mit dem Bundesverband Lohnunternehmen Deutschland (BLU) und Unterstützung der Sponsoren Case IH, JCB, Krone und Trelleborg einen neuen Wettbewerb ins Leben: den LOHNUNTERNEHMEN Image-Award!
Hierbei geht es um Folgendes:
Lohnunternehmer/innen und ihre Teams leisten jeden Tag in sehr unterschiedlichen Dienstleistungsbereichen großartige Arbeit und können dabei auf viele zufriedene und oft langjährige Stammkunden bauen. Doch wie zufrieden sind Ihre Kunden mit Ihnen? Was gefällt besonders? Und wo gibt es eventuell Verbesserungsmöglichkeiten? Ganz nach dem Motto „Tue Gutes und lasse andere darüber reden“ möchten wir als Redaktion diese Kundenbefragung für Sie übernehmen.
Der Ablauf
- Teilnahmeberechtigt sind Lohnunternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im jeweiligen LU-Verband der genannten Länder.
- Sofern Sie am Wettbewerb und der damit verbundenen Umfrage teilnehmen möchten, klicken Sie gern hier an
- Einsendeschluss für die digitalen Kundenantworten ist Donnerstag, der 31. Oktober 2024. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
- Die Ergebnisse Ihrer Umfrage werden von der Redaktion absolut vertraulich behandelt. Die Sponsoren des Wettbewerbs oder sonstige Dritte haben keinen Einblick in die Ergebnisse. Der Datenschutz ist uns besonders wichtig.
- Die vier Lohnunternehmen mit den besten Umfrageergebnissen sind die offiziellen Gewinner des LOHNUNTERNEHMEN Image-Award 2024. Die Preisverleihung findet während der DeLuTa in Bremen statt.
Weiterlesen: Der LOHNUNTERNEHMEN Image-Award 2024: Jetzt mitmachen!
Ausstattung Begleitfahrzeuge
Überbreite Fahrzeuge, wie Mähdrescher, SF-Häcksler oder andere Spezialgeräte (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Die Vorgaben dazu sind im Routengenehmigungsbescheid festgelegt. Die Eigenbegleitung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen.
Auf gültigen Routengenehmigungsbescheid achten
Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.
Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.
Begleitung von überbreiten Fahrzeugen
Neue Vorschriften für Arbeitsvertrag und Arbeitszettel
Für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 28. März 2024 in Österreich abgeschlossen werden, gelten aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie neue Bestimmungen.
Die EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen gibt den Nationalstaaten Vorgaben für das Arbeitsvertragsrecht. Darauf aufbauend wurde in Österreich das AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz) mit Geltung ab 28. März 2024 novelliert.
Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die Transparenz und Fairness bei Arbeitsverhältnissen zu erhöhen und die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken.
Neue gesetzliche Vorgaben für den Umfang von Arbeitszettel und Arbeitsvertrag
Ein Arbeitszettel oder Arbeitsvertrag müssen folgende weitere Informationen enthalten:
- den Sitz des Unternehmens und einen Hinweis zu Arbeitsorten,
- kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung,
- die Dauer und Bedingungen der Probezeit,
- Kündigungsfristen und einzuleitende Kündigungsverfahren,
- Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers,
- gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden und
- die Art der Auszahlung des Entgelts.
Ferner sind Angaben zu Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen und gegebenenfalls einen Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen anzuführen.
Sammelbestellung LU-Bundhose in Waibel-Qualität

Eine Sonderanfertigung macht es möglich
Die LU-Bundhose ist in den Originalfarben mit olivgrün und gelben Einarbeitungen in Waibel-Qualität erhältlich.
Flex Pro Bundhose und Bermuda
Bund-, Gesäß- und Schrittbereich aus atmungsaktivem und windabweisendem Stretch-Material für noch besseren Tragekomfort, Schenkeltasche, Handytasche in der Schenkeltasche, verstärkte Meterstabtasche für Linkshänder, 2 Gesäßtaschen mit selbstschließender Patte, wasserabweisende Cordura-Knietaschen, Cordura- Verstärkung im Fußbereich, Sicherheitstasche, reflektierende Details. Saum um 5 cm verlängerbar.
Vor vier Monaten wurden die ersten Lohnunternehmer-Bundhosen in Waibel-Qualität ausgeliefert.
Die Erfahrungen sind in Lohnunternehmen Kircher damit sehr gut. Daher bieten wir für VLÖ-Mitglieder diese Qualitätshosen zu attraktiven Preisen an.
- Optimale Passform
- Moderne Optik in olivgrün
Größen: 40/42/44/46/48/50/52/54/56/58/60/62/64/66
Bestellpreis bei Sammelbestellung (ab 30 Stk. in Summe):
- Bundhose: 91,90 Euro netto + Ust
- Bermuda: 74,70 Euro netto + Ust
Bestellungen an E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Verrechnung kann wahlweise über Waibel direkt oder über die VLÖ erfolgen.
Bei Fragen stehen Herr Martin Moser, Waibel T: 0676/6234618 E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.
Ein gutes Bilanzbild hilft bei der Finanzierung
In Zeiten höherer Zinskosten steigt die Bedeutung für eine kostengünstige Finanzierung von Maschinen, betrieblichen Anlagen und des Betriebsmittelkredits am Girokonto stark an.
Lohnunternehmen haben erfahrungsgemäß einen hohen Finanzierungsbedarf
Lohnunternehmen haben aufgrund ihres kapitalintensiven Betriebes einen überdurchschnittlich hohen Finanzierungsbedarf. Kein anderer Wirtschaftszweig arbeitet mit einem derart starken Kapitalbedarf und einer vergleichsweise kurzen Einsatzdauer je Jahr, wie der Agrarmaschinensektor. In der Industrie oder auch im Gewerbe, wo hohe Investitionen getätigt werden, erfolgt die Nutzung von Maschinen meist ganzjährig und zum Teil mit zwei oder drei Arbeitsschichten am Tag. Hier entsteht eine deutlich bessere Fixkostenteilung und damit günstigere Stunden- bzw. Stückkosten.
Welche Maßnahmen kann ich für eine günstige Finanzierung setzen?
Durch die Besicherung und einem soliden Bilanzbild mit einer ausreichenden Eigenkapital-Quote verbessern Sie die Voraussetzungen beim Bedarf von Fremdmitteln. Dies gilt ebenso für den Girorahmen. Banken und Geldgeber unterliegen bei der Vergabe von Krediten immer strengeren Kriterien. Eine wichtige Grundlage ist dabei ein verlässliches Zahlenmaterial zum wirtschaftlichen Erfolg und zur Planung von beabsichtigen Vorhaben.
Vorlage von Unterlagen
In der Regel sind bei der Vergabe von neuen Krediten die Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre gefordert. Der hohe Finanzierungsbedarf in Lohnunternehmen ist ein begleitender Faktor der Branche.
EU-Entwaldungsverordnung bringt neue Dokumentationspflichten
Im Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) in Kraft getreten. Diese soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und auch Holz nur importiert, exportiert oder in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass deren Produktion keine Entwaldung zu Grunde liegt.
Bild: Obwohl die Waldfläche in Österreich zunimmt, muss bei der Holzernte zukünftig digital dokumentiert werden, dass keine Entwaldung vorliegt.
Jeder Marktteilnehmer und Händler entlang der gesamten Lieferkette hat durch die Einhaltung von besonderen Sorgfaltspflichten, durch Dokumentationen sowie durch die Weitergabe von Informationen dafür Sorge zu tragen, dass die relevanten Produkte und Rohstoffe entwaldungsfrei erzeugt wurden. Beabsichtigt ist von der EU-Kommission bis Ende 2024 ein digitales Informationssystem aufzubauen, in das alle Marktteilnehmer und Händler alle relevanten Daten einzupflegen haben, damit diese jederzeit überprüft werden können.
Entwaldung bedeutet in diesem Fall, dass durch Abholzung landwirtschaftliche Flächen geschaffen werden. Wald im Sinne der Verordnung ist eine Fläche von mindestens 0,5 ha, die mit mindestens fünf Meter hohen Bäumen und zu mindestens 10% überschirmt ist.