Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Februar 2024
In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- Erfolgreiche Seminare
- KV-Abschlüsse 2024
- Aufzeichnungen im Ackerbau: Was brauche ich unbedingt?
- Neue Pflanzenschutzmittel für 2024
- Investitionen richtig finanzieren
- Auswinterung im Dauergrünland
- Ersthelfer und Erste-Hilfe Kasten
- Novelle zum Forstgesetz
- Auch Lastschaltgetriebe entwickeln sich weiter
- Lenksystem nachrüsten oder original kaufen
- Onboarding neuer Mitarbeiter
- Versichern beruhigt und schützt vor Risiken
- ORF-Abgabe für alle Unternehmen mit beschäftigten Mitarbeitern
Arbeitsunterweisungen durchführen
Kein Mitarbeitereinsatz ohne Arbeitsunterweisung!
Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter für den Betrieb der einzelnen Maschinen unterwiesen wurden. Die Dokumentation der Unterweisung erfolgt mittels schriftlicher Unterlage, die vom Mitarbeiter zu unterfertigen ist.
Fahrer in Lohnunternehmen sind im Rahmen von Arbeitsverhältnissen tätig. Dazu gibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber klare Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit vor. Im Arbeitnehmerinnenschutz-Gesetz (ASchG) sind Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Arbeitsunfällen festgelegt.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Unterweisung des Fahrers auf mögliche Gefahren und die Vermeidung dieser ein. Wir bitten in jedem Unternehmen die Fahrer nur nach einer durchgeführten Unterweisung (Erklärung der Maschine und schriftliche Dokumentation) losfahren zu lassen. Bei einer fehlenden Unterweisung können durch die Unfallversicherung hohe Regressforderungen für Heilbehandlungen oder bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat (AI) Strafen verfügt werden.
Das muss nicht sein, deshalb bitte jeden Mitarbeiter für den Umgang mit der Maschine unterweisen und das schriftlich festhalten!
Leider passieren immer wieder schwere Unfälle, die mit einer Unterweisung hätten vermieden werden können. Die Unterweisung gilt als Pflicht für jeden Arbeitgeber – bitte daher unbedingt durchführen!
Die VLÖ hat eine Reihe von Musterunterweisungen (Vorlagen) erstellt, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Wir übermitteln Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen.
Neue Broschüre: Herstellung von Mischrationen
Auf vielen Rinderbetrieben ist die Mischration mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Oft wird aber das große Potenzial der Mischtechnik nicht voll ausgenützt.
Die Landwirtschaftskammer OÖ hat dazu eine neue Broschüre auf lk-online kostenfrei als PDF zum Download verfügbar. Unter https://ooe.lko.at/neue-brosch%C3%BCre-herstellung-von-mischrationen+2400+3951695 können Sie die Broschüre abrufen.
Die bekannten Vorteile einer Mischration mit höherer Futteraufnahme und Verbesserungen in der Tiergesundheit aufgrund gemeinsamer Aufnahme von Grund- und Kraftfutter bleiben in der Praxis oft hinter den Erwartungen. Die Ursache dafür liegt meist in der konkreten Umsetzung bei der Herstellung einer Mischration. Aus diesem Grund wurde die kompakte Broschüre neu erarbeitet, wo die wesentlichen Aspekte für die Praxis näher beleuchtet werden. Nur bei einer konsequenten Einhaltung kommen die oben genannten Vorteile einer Mischration voll zur Geltung.
Unternehmer müssen Preise selbst kalkulieren
Liebe Lohnunternehmerin und
Lohnunternehmer, geschätzte Mitglieder,
Beim Fachtag Landtechnik des Ökosozialen Forums am 29. Jänner 2024 berichtete der Vorsitzende DI Heinrich Prankl, dass in den vergangenen zwei Jahren die durchschnittlichen Preise für Landmaschinen um 25 Prozent zugelegt haben.
Ebenso sind die laufenden Aufwendungen für Kraftstoffe, Ersatzteile, Bedarfsgüter und Reparaturleistungen entsprechend gestiegen. Auch wenn die Kraftstoffpreise für einen gewissen Zeitraum gleichgeblieben und manchmal sogar nach unten gegangen sind, bleibt gegenüber vor zwei Jahren eine deutliche Erhöhung für all diese Aufwandspositionen. Hinzu kommen die verpflichtenden Lohnerhöhungen aufgrund der in Österreich starken Inflation und die deutlich gestiegenen Finanzierungskosten bei investierten Maschinen.
Wer legt in Ihrem Unternehmen die Arbeitspreise fest?
Sind das Sie als Unternehmer oder Unternehmerin, macht das der Kunde oder sind es Ihre Marktbegleiter, die der Meinung sind, sie müssen den Kunden kaufen.
Es gibt kein erfolgreiches Wirtschaften ohne Kostendeckung! Ich muss darauf hinweisen, dass die Strategie des billigen Preises die Beteiligten ruiniert und ins Abseits stellt. Ich höre immer wieder, dass manche Unternehmer nicht zahlen können, ihre Lieferanten auf Vorauszahlung oder Ähnliches umstellen. Ein solides Unternehmen muss auch Eigenkapital aufbauen und damit eine Risikogrundlage schaffen. Es sind die eigenen Arbeitsleistungen, die so wie die Arbeiten für beschäftigte Mitarbeiter zu kalkulieren sind.
Auswinterung im Dauergrünland
Im besonders warmen und trockenen Herbst 2023 (September und Oktober) waren die Anfragen in Richtung Verwertung der Herbstaufwüchse besonders zahlreich. Im letzten Blitzlicht versuchten wir, die Maßnahmen für die Vorbereitung der Bestände auf den Winter kurz darzustellen – immer mit dem Wissen im Hintergrund, wie vielfältig das Grünland in der Praxis ist. Wie schnell der Winter dann doch wieder zuschlägt, erfuhren wir dann ab Mitte November. Die Kombination aus nicht gefrorenem Boden und Schneedecke kann im Grünland zur sogenannten Auswinterung führen. Was dieser Begriff alles beinhaltet, und wie relevant das Qualitätskritierium Auswinterungshärte in der Züchtung und in weiterer Folge für den Einsatz von Futterpflanzensorten ist, fasst der folgende Artikel zusammen.
Gründe für Auswinterung
Im Wesentlichen sind vier verschiedene Pilzstämme für das Absterben von Gräsern nach dem Winter verantwortlich, was zusammengefasst als Auswinterung bezeichnet, wird: Schneeschimmel (Microdochium), Typhula, Fusarium und Sclerotinia.
Eine eindeutige Bestimmung des Schaderregers erfordert meistens eine mikroskopische Analyse der Sporenkörper und ist für die Praxis nicht erforderlich. In den meisten Fällen äußert sich eine Auswinterung durch die Ausbildung von runden, grauen, schmierig feuchten Flecken im Bestand. Direkt nach der Schneeschmelze lässt sich häufig noch das weißliche Pilzmycel beobachten – der eigentliche Körper des Pilzes.
Novelle zum Forstgesetz
Im Oktober 2023 hat der Nationalrat eine Novelle des Forstgesetzes beschlossen. In dieser wird laut dem Landwirtschaftsministerium die nachhaltige Waldbewirtschaftung weiterentwickelt und der Weg zu klimafitten Wäldern gestärkt. Im Fokus stehen der Klimawandel, die Wild- und Lawinenverbauung, Waldbrand und die Ökologie.
Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel und ökologische Orientierung
Es wurde die dauerhafte Erhaltung der Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit des Waldes als Ziel verankert und die Wohlstandsfunktion des Waldes als Förderziel festgelegt. Der Götterbaum ist als invasive gebietsfremde Art gelistet und gilt künftig nicht mehr für die forstliche Nutzung und zur Neubewaldung als geeignet.
Anlage von Agroforstflächen
Die Aufnahme von Agroforstflächen in das Forstgesetz schafft die Möglichkeit, dass diese Flächen – analog zu Kurzumtriebsflächen oder Christbaumkulturen – rechtlich nicht zu Wald werden. Wichtige Agroforstflächen sind die sogenannten Mehrnutzungshecken. Darunter sind Flächen von forstlichen und nicht forstlichen Bäumen und Sträuchern zu verstehen, die sich durch Multifunktionalität auszeichnen, wie beispielsweise Obstgehölze. Mehrnutzungshecken schützen den Boden vor Austrocknung und Winderosion. Sie wirken sich positiv auf das Kleinklima und den lokalen Wasserhaushalt aus und verbessern die Biodiversität. Damit diese Fläche nicht zu einer Waldfläche wird, muss man die beabsichtigte Betriebsform binnen zehn Jahren nach Errichtung der Behörde melden. Eine Meldung der Betriebsform „Agroforstfläche“ ist nur für solche Flächen möglich, die seit dem 1. Jänner 2023 bewusst in der Natur angelegt wurden. Durch Naturverjüngung entstandene Flächen sind nicht umfasst.