Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Geschwindigkeitsüberschreitungen lohnen nicht!
Warum soll ich eine Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten? Mit diesen oder ähnlichen Gedanken befassen sich viele. Doch hohe Geschwindigkeit gilt als Hauptursache für Unfälle. Jeder vierte tödliche Verkehrsunfall in den letzten zehn Jahren war laut Verkehrsclub Österreich die Folge von zu schnellem fahren. Meist ist eine nicht angepasste Geschwindigkeit auf Zeitdruck, Stress oder Ablenkung zurückzuführen. Geschwindigkeitsübertretungen werden aber auch bewusst eingegangen und die eigene Sicherheit und die der anderen gefährdet. Neben den Auswirkungen auf die Gesundheit, die Folge von Unfällen sind, die Folge von Unfällen sind, bestehen finanzielle Konsequenzen durch Strafen.
Der aktuelle Rahmen für Strafverfügungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erstreckt sich auf:
Im Ortsgebiet |
bis 20 km/h |
bis 30 km/h |
bis 40 km/h |
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Anonymverfügung/Geldstrafe |
29-60 Euro |
56-72 Euro |
150-5000 Euro |
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Auf Freilandstraßen |
bis 20 km/h |
bis 30 km/h |
bis 40 km/h |
bis 50 km/h |
Anonymverfügung/Geldstrafe |
29-50 Euro |
56-90 Euro |
150-5000 Euro |
300-5000 Euro |
Auf Autobahnen |
bis 20 km/h |
bis 30 km/h |
bis 40 km/h |
bis 50 km/h |
Anonymverfügung/Geldstrafe |
45 Euro |
60 Euro |
150-5000 Euro |
300-5000 Euro |
Forderungsprogramm der VLÖ an die Regierung
Lohnunternehmen unterstützen durch professionelle Maschinendienstleistungen die Land- und Forstwirte und sichern damit eine wettbewerbsfähige Produktion und die Nahrungsmittelversorgung Österreichs. Verschiedene land- und forstwirtschaftliche Maschinen sind überbetrieblich im Einsatz.
Massives Unbehagen führte zur Erstellung des Forderungsprogramms
Zum einen herrscht in der Land- und Forstwirtschaft ein hoher wirtschaftlicher Druck, zum anderen tragen immer größere Umgehungen bei rechtlichen Grenzen dazu bei, dass Lohnunternehmen den landwirtschaftlichen Arbeiten den Rücken kehren, in andere Betriebszweige wechseln oder Gewerbescheine abmelden. Landwirte und Privatpersonen (das sind sehr oft künftige Hofnachfolger, die noch keine Betriebsführer sind) legen ihren erwerbswirtschaftlichen Schwerpunkt auf die Erbringung von Dienstleistungen.
Am stärksten betroffen sind die Bereiche Ballenpressen, vor allem Rundballen, Silierung mit Ladewagen oder überbetriebliche Bodenbearbeitung inklusive Saat und Pflanzenschutz. In diesen Sektoren liegen rechtlich korrekt erbrachte Leistungen wie von Lohnunternehmen oder Landwirten in der Nebentätigkeit in der Minderheit. Die sogenannte „Grauzone“ weist hier Anteile von über 70 % und mehr auf.
Aufklärungsarbeit
Das Angebot und die Zusammenarbeit mit Lohnunternehmen ist für viele Bauernfamilien heute nicht mehr wegzudenken. Parallel dazu investieren einzelne Landwirte viel in einzelbetriebliche Maschinenausstattungen.
Hautschutz: Achtung Sommersonne!
So schön es ist, die Sonne zu genießen: Sonnenlicht gilt als Hauptverursacher von Hautkrebs. Effektiver Schutz vor der UV-Strahlung des Himmelskörpers ist deshalb unerlässlich. Wie Sie sich am besten vor Schäden bewahren können.
Keine Frage: Sonnenlicht ist wichtig für einen gesunden Schlaf-Wach-Rhythmus und hebt die Stimmung. Und es reizt die Hautzellen dazu an, dass für die Knochendichte so wichtige Vitamin D zu produzieren. Dass die UV-Strahlen des Himmelskörpers leider auch Schaden anrichten und Hautkrebs verursachen können, ist jedoch ebenso bekannt.
Experten raten, vor allem im Sommer drei Schutzgrundlagen zu beachten: Vermeiden, bedecken und eincremen.
Auch im Schatten oder unter bewölktem Himmel ist die UV-Belastung nicht gleich Null. Und weil die Strahlen von der Umgebung (etwa von Wasseroberflächen, hellen Fassaden, Glas oder Sand- und Schotterflächen) reflektiert werden, kommen sie nicht ausschließlich von oben. Zwischen 11 und 16 Uhr ist die Einstrahlung am intensivsten.
Mit Kleidung, Hut und Sonnenbrille
Locker anliegende Kleidung aus luftdurchlässigem Material wie Leinen oder Baumwolle macht nicht nur Hitze erträglicher, sondern bewahrt zugleich die Haut vor Sonnenschäden. Hut, Kappe oder Kopftuch sollten Teil des Sommeroutfits sein, wie eine Sonnenbrille, die UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern filtern kann.
Neuerungen im Straßenverkehr
Anbaugeräte mit 3 m Arbeitsbreite und Transportbreite bis 3,30 m
In vielen Betrieben sind 3-Meter-Geräte eine sehr verbreitete und gängige Größe für landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen. Diese verfügen in der Regel über eine Arbeitsbreite von 3 Metern, sind
für den Transport auf der Straße meist 3,20 bis 3,30 Meter breit. Daher gelten für diese Geräte nicht die normalen Bestimmungen, die bis zu einer Breite von 3 Meter gültig sind.
Bisher
Für den Gerätetransport bei Nacht (Dunkelheit) und schlechter Sicht galt für Anbaugeräte zwischen 3,01 m bis 3,30 m ein Fahrverbot. Ebenso galt für diese Geräte auf engen und kurvenreichen Strecken die Notwendigkeit eines vorfahrenden Begleitfahrzeugs.
Neu
Mit der 69. KDV-Novelle (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) wurde Ende März 2024 ein lang thematisiertes Problem durch den Gesetzgeber gelöst. Das vorhin angeführte Fahrver-bot bei Dunkelheit und schlechter Sicht und die Notwendigkeit eines Begleitfahrzeuges auf engen und kurvenreichen Straßen wurde durch die Einführung von gesonderten Kennzeichnungen bzw. festgelegter Bedingungen aufgehoben. Für die Lenker dieser Anbaugeräte und für gezogene Geräte besteht daher eine besondere Verantwortung. Die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben ist daher besonders wichtig.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Juli 2024
In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- Forderungsprogramm der VLÖ an die Regierung
- Comeback der Wieselburger Messe
- DeLuTa 2024
- Neuerungen im Straßenverkehr
- Humusaufbau: Praxisrelevanz einer neuen Theorie
- Zertifizierung von Biomasse
- Wassersparende Bodenbearbeitung
- Silageprojekt 2024 - Schwefel und Gärqualität auf der Spur
- Neue Präsidenten in Nachbarländern
- Treibstoff und Überfahrten sparen
- Controlling bedeutet Steuerung des Unternehmens
- LU-Award: Gewinner Interview Lener und Kircher
- LOHNUNTERNEHMEN Image Award
Zertifizierung von Biomasse
Mit der Einführung der Nachhaltigkeitsverpflichtung für Heizwerkbetreiber über 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung ab 30. Dezember 2023 wurde auch die Zertifizierung für Lieferanten und Händler von Biomasse-Heizwerken gefordert.
Aktuell gültig – RED II
Anlagenbetreiber ab einer Brennstoffwärmeleistung von 20 MW sind verpflichtet nachzuweisen, dass eingesetzte Biomasse aus nachhaltiger Produktion stammt. Mittlerweile haben 200 Biomas-se-Heizunternehmen Nachhaltigkeitszertifizierungen nach SURE bei den derzeit 16 in Österreich registrierten Zertifizierungsstellen nach dem RED II-Standard durchgeführt. Weitere Anlagen werden in den nächsten Monaten folgen. Eine ebenso gleich große Zahl an Hackguterzeugern ist zwischenzeitlich nach SURE zertifiziert. Mit der Einführung von RED III (voraussichtlich mit Mai 2025) wird die Schwelle für die Nachweispflicht von 20 auf 7,5 MW gesenkt und neue Kriterien implementiert.
Anforderungen an vorgelagerte Unternehmen
Unternehmen (Händler, Verarbeitungsbetriebe) haben sich zum Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien für Treibhausgas-Einsparungen in Bezug auf die von ihnen gelieferte oder verwendete forstwirtschaftliche Biomasse einer Zertifizierungsstelle zu bedienen. Aus diesem Grund musste eine große Zahl an Hackguterzeugern, die einen Handel mit dem An- und Verkauf von Biomasse durchführen und Forstunternehmen mit Handelsaktivitäten sich im Rahmen eines anerkannten Zertifizierungssystems zertifizieren lassen. Wer bis jetzt versucht hat als reiner Dienstleister mit Lohnhackung oder als Holzschlägerungsunternehmen ohne Handel seine Kunden bedienen zu können, muss sich überlegen, ob mit dem Absenken der Nachweisschwelle von 20 auf 7,5 MW dies in Zukunft weiterhin möglich ist.