Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Gelb-rote Drehleuchte zweckorientiert verwenden
Im landwirtschaftlichen Bereich ist der Einsatz von einer gelb-roten Drehleuchte eine geübte Praxis. Leider passieren immer wieder Reizüberflutungen, wodurch auf die korrekte Verwendung explizit hingewiesen werden muss.
Hinweis zu besonderen Gefahren
Mit der Verwendung der gelb-roten Drehleuchte sollen andere Verkehrsteilnehmer auf besondere Gefahren aufmerksam gemacht werden. Zu viel des Guten, kann auch von Nachteil sein.
Achten Sie bitte daher auf die korrekte Verwendung und setzen Sie die Drehleuchte dort ein, wo sie erlaubt, bzw. verpflichtend vorgeschrieben ist.
Verwendung von einer gelb-roten Drehleuchte
- Freiwillige Verwendung
Die gelb-rote Drehleuchte darf zur Verbesserung der eigenen Verkehrssicherheit unter bestimmten Voraussetzungen fakultativ (freiwillig) verwendet werden. Dazu zählen:
- Überschreitung der gesetzlichen Breite von 2,55 m (ab 2,6 m Breite) durch ein Anbaugerät oder durch ein gezogenes Gerät z.B. Grubber, Mähwerk, Sämaschine, Ballenpresse etc. oder
- Überragender Anbauteil (Anbaugerät am Traktor) über 2,5 m nach vorne oder hinten z.B. Pflug, Hackgerät usw.
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Anhänger über 2,55 Meter Breite brauchen Kennzeichen!
Der Wunsch nach breiter Bereifung zur Schonung des Bodens ist bei Ladewagen, Abschiebewagen, Güllefässern, Festmist- und Kompoststreuern oder ähnlichem ein sehr großer. Aus diesem Grund sind landwirtschaftliche Anhänger über 2,55 m Breite (gesetzlich erlaubte Abmessung) im Steigen begriffen. Die Überschreitung der Breite für diese Anhänger darf nur für Reifen und Radabdeckungen und bis maximal 3,0 m erfolgen. Andere Bauteile, wie der Rahmen, müssen innerhalb von 2,55 m sein. Im Gegenzug dürfen gezogene Geräte wie z.B. gezogene Sämaschine, gezogener Schwader, gezogene Ballenpresse auch beim Rahmen eine Breite bis 3,0 m aufweisen.
Für landwirtschaftliche Anhänger über 2,55 m Breite besteht folglich indirekt die Verpflichtung zur Anmeldung (Zulassung mit amtlichen Kennzeichen), weil ein nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger mit 25 km/h oder 10 km/h an die gesetzlich erlaubten Abmessungen (max. 12 m Länge, max. 2,55 m Breite und max. 4 m Höhe) gebunden ist. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeughalter gleich.
WICHTIG: Wer über die Breite von 2,55 m hinaus geht, benötigt einen zum Verkehr zugelassenen Anhänger! Das heißt, der Anhänger muss für mindestens 25 km/h, besser für 40 km/h erlaubter Geschwindigkeit tauglich sein. Dies wird durch eine Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder CoC-Konformitätserklärung bescheinigt. Anschließend kann der Anhänger zum Verkehr zugelassen werden. Die Genehmigung erhalten Sie bei der zuständigen Landesregierung oder sie wird vom Hersteller mitgeliefert.
Ausbildung zum Erdbau: Lehrgang und Berufszugang
Ländliche Dienstleister und Lohnunternehmer setzen im Rahmen von Kommunal-, Wegebau-, Erdbau- oder Abbrucharbeiten Bagger in den verschiedenen Leistungsgrößen ein.
Einsatz von Bagger für Aushübe
Werden Bagger für die Durchführung von Erdarbeiten z.B. für Grabungsarbeiten bei Drainagen oder Leitungen, Aushübe von Keller, Güllelagerräumen oder Setzarbeiten von Steinen durchgeführt, dann benötigt der ausführende Unternehmer einschlägige Fachkenntnisse und die Gewerbebefähigung „Erdbau“.
Haftung berücksichtigen
Jeder ausführende Unternehmer haftet für seine Leistungen und das erbrachte Werk. Gerade bei Aushüben (Grabungsarbeiten) können ungewollte Überraschungen, wie beispielsweise ein Leitungsschaden oder ein Einbrechen von Seitenwänden plötzlich auftreten und in der Folge ein großer Sachschaden oder unter Umständen ein Personenschaden entstehen. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden nur bei vorhandenen Gewerbeberechtigungen. Achten Sie immer auf Ihren Tätigkeitsumfang und die Deckung durch Ihre Versicherung!
Erdbau versus Erdbewegung (Deichgräber)
Mit dem freien Gewerbe Erdbewegung dürfen Baggerarbeiten, jedoch ohne statische Kenntnisse, durchgeführt werden. Tätigkeiten, für die statische Kenntnisse erforderlich sind, dürfen vom Erdbeweger nicht durchgeführt werden, auch nicht unter einer Aufsicht.
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Güterverkehr mit Traktoren und Anhänger, Ausbildungstermine
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind vielschichtig im Einsatz. Wer jedoch mit diesen Gespannen außerhalb der land- bzw. forstwirtschaftlichen Sphäre tätig wird, unterliegt dem gewerblichen Güterverkehr. Hierfür gelten gänzlich andere Regeln gegenüber landwirtschaftlichen Fuhrwerksdiensten (Nebenrecht der Landwirtschaft) oder dem Abtransport land- bzw. forstwirtschaftlicher Güter im Zuge einer Dienstleistung von LU.
Leistungsstärke und Einsatztauglichkeit
Traktoren sind als Zugfahrzeuge entsprechend leistungsstark und zeichnen sich durch die breitere Bereifung für Einsätze im Gelände oder auf weichen Untergründen sehr gut aus. Daher werden in Berggebieten aber auch in den verschiedenen Regionen Österreichs Traktorgespanne für Transportarbeiten gerne verwendet.
Höhere Betriebskosten für Reifen, Diesel, Reparaturen, aber auch höhere Anschaffungskosten sprechen klar für den Lkw-Einsatz auf der Straße. Traktoren auf der Straße sind in der Bevölkerung nicht immer akzeptiert, weil bei hoher Geschwindigkeit ein unangenehmer Lärm entsteht und die großen Räder für die anderen Verkehrsteilnehmer als sehr gefährlich gelten. Insbesondere Fußgänger oder Radfahrer sehen Traktoren ungern. Dort, wo Traktorgespanne notwendig und sinnvoll sind, werden sie gesellschaftlich akzeptiert. Auch die rechtlichen Vorzüge von Traktorgespannen (Führerschein F, mit 40 km/h kein Digi-Tacho, keine sektoralen Fahrverbote) werden immer wieder hinterfragt.
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Ausbildung zum Erdbau, Ausbildungstermine
Ländliche Dienstleister und Lohnunternehmer setzen im Rahmen von Kommunal-, Wegebau-, Erdbau- oder Abbrucharbeiten Bagger in den verschiedenen Leistungsgrößen ein.
Einsatz von Bagger für Aushübe
Werden Bagger für die Durchführung von Erdarbeiten z.B. für Grabungsarbeiten bei Drainagen oder Leitungen, Aushübe von Keller, Güllelagerräumen oder Setzarbeiten von Steinen durchgeführt, dann benötigt der ausführende Unternehmer einschlägige Fachkenntnisse und die Gewerbebefähigung „Erdbau“.
Haftung berücksichtigen
Jeder ausführende Unternehmer haftet für seine Leistungen und das erbrachte Werk. Gerade bei Aushüben (Grabungsarbeiten) können ungewollte Überraschungen, wie beispielsweise ein Leitungsschaden oder ein Einbrechen von Seitenwänden plötzlich auftreten und in der Folge ein großer Sachschaden oder unter Umständen ein Personenschaden entstehen. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden nur bei vorhandenen Gewerbeberechtigungen. Achten Sie immer auf Ihren Tätigkeitsumfang und die Deckung durch Ihre Versicherung!
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe November 2024
- Aus der Verbandsarbeit
- Welche Gewerbeberechtigung anmelden?
- Austro Agrar Tulln 2024
- Biomasse Zertifizierung: Termin für RED III rückt näher
- Gewichte und Achslasten: Bei Maschineninvestitionen darauf achten
- Die Bodenuntersuchung: Wissen, was drin ist?
- Eine saubere Feldspritze ist die Grundlage für jede Einwinterung
- 40 Jahre Waldland
- Firmenfahrzeug: Wann entsteht ein Sachbezug?
- Rechtsfragen beim Maschinenkauf
- Ausbildung Erdbau
- VLÖ-Seminarangebote 2025
- Weiterbildungsangebote im Forst