Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
KV-Abschlüsse 2024 für Agrarservice und für Forstunternehmer
KV-Agrarservice – gültig per 1. März 2024
Am 31. Jänner 2024 wurde unter der Verhandlungsleitung von Bundesvorsitzenden Ing. Manfred Humer die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiter/innen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen.
Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 7,9%. Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.907,52 Euro. Das heißt, die Löhne sind jeweils und dem KV-Wert anzupassen (keine Ist-Lohn-Erhöhung). Überzahlungen sind möglich.
- Erhöhung der Nachtzulage §9/4 von 2,93 auf 3,00 Euro
- Erhöhung der Entschädigung für Pflichtpraktikanten um 7,9%:
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 867,52 Euro pro Monat
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären bzw. FH-Ausbildung: 971,10 Euro pro Monat
- Ermächtigungsklausel über die Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie § 124b EstG für das Kalenderjahr 2024 – der endgültige Test der Ermächtigung wird nach Abstimmung mit dem BMF in den KV-Text übernommen.
- Die kollektivvertraglichen Änderungen treten mit 1. März 2024 in Kraft
KV-Abschlüsse 2024 für Gärtner und Handelsarbeiter
a) Kollektivvertrag Gärtner und Landschaftsgärtner
Am 18. Jänner 2024 hat die KV-Verhandlung für Arbeitnehmer in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben stattgefunden. Dabei konnte zwischen den Vertretern der Arbeitgeber – der Bundesinnung Gärtner und Floristen und den Vertretern der Arbeitnehmer – der Gewerkschaft PRO-GE ein positiver Abschluss erzielt werden.
Diesen Kollektivvertrag haben Betriebe mit überwiegend gärtnerischen Dienstleistungen z.B. Garten- und Grünflächengestaltung, Landschafts- und Grünflächenpflege, Sportplatzpflege oder ähnliche Sektoren anzuwenden.
Die KV-Partner einigten sich auf eine Erhöhung aller Kategorien um 7,9%. Die Basis dazu bildete die durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate, die aktuell 7,88% beträgt. Die Einkommen für Lehrlinge steigen im Durchschnitt um 9,8%.
Der Gültigkeitszeitraum erstreckt sich von 1. März 2024 bis 28. Februar 2025.
Erfolgreiche Knoterschulung bei Obereder am 1. Feb. 2024
Die Firma Obereder veranstaltete am 1. Februar 2024 eine Anwenderschulung für den richtigen Umgang und die Einstellung von Knoter an Ballenpressen.
An dieser jeweils halbtägigen Schulung nahmen in Summe rund 80 Personen teil. Herr Vojtech Hubálek, technischer Berater bei Juta verfügt über langjährige Erfahrungen mit Ballenpressen und dem Umgang mit verschiedenen Garnen.
Verschleiß an den bewegten Teilen
Ein zentrales Thema ist immer der Verschleiß an den bewegten Bauteilen, wo dadurch Störungen auftreten können.
In der Praxis geht es um das Zusammenspiel dieser Komponenten, damit ein fester Ballen und sicherer Knoten angefertigt werden. Dabei müssen das verwendete Bindegarn, die Einstellung des Knoters und die in der Presskammer angefertigten Ballen optimal zusammenarbeiten. Der Knoter gilt vielfach als das schwächste Glied in der Kette. Zur Manipulation werden reißfeste Ballen mit höchster Garnfestigkeit gefordert.
Im Seminar wurde auf die Anforderungen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis näher eingegangen und beide Knoter-Systeme wie der Schlaufenknoten (Einfachknoten) und der Strangknoten (doppelte Bindung) behandelt.
Gutes Feedback zu den Info-Nachmittagen in den Bundesländern
Die VLÖ veranstaltete am 17., 24. und 25. Jänner 2024 Informations-Nachmittage in den Bundesländern Vorarlberg, Steiermark und Kärnten. Der Besuch war gut und es konnten wichtige und wertvolle Informationen vermittelt sowie ausgetauscht werden. Die Veranstaltung in Kärnten war leider nicht so gut besucht. Anbei dürfen wir ein paar Eindrücke von den Informations-Nachmittagen in Vorarlberg und in der Steiermark übermitteln.
Wir danken für Ihre Teilnahme an den Informations-Nachmittagen.
Index-Anpassung in der Praxis nach VPI oder einer Kombination

Aufnahme einer Wertsicherungsklausel in Verträgen und Vereinbarungen
Kommt es zu einem allgemeinen Preisanstieg für Produkte, Dienstleistungen oder Vermietungen, dann ist die Aufnahme einer Wertsicherungsklausel von großer Bedeutung. In Vereinbarungen über einen längeren Zeitraum – wie bspw. länger als ein halbes Jahr – empfehlen wir die Aufnahme einer Anpassungsklausel, die auf Basis VPI (Verbraucherpreis-Index) oder einer Kombination aus 50% VPI und 50% Transportkosten-Index festgelegt werden kann.
Textvorschlag für Vereinbarungen zur vierteljährlichen/halbjährlichen Wertanpassung:
Die in der Vereinbarung angeführten Werte sind im Falle einer mehr als dreimonatigen/halbjährlichen befristeten oder unbefristeten bzw. mehrjährigen Vereinbarung indexgesichert. Als Grundlage dient zu 50% der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Index der Verbraucherpreise (VPI) und zu 50% der von der Wirtschaftskammer Österreich veröffentlichte Transportkostenindex für die konzessionierte Güterbeförderung. Ausgangsbasis zur Berechnung der Wertanpassung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die vierteljährlichen/halbjährlichen Wert-änderungen nach dem Verbraucherpreis-Index und Transportkostenindex sind die Grundlage für vierteljährliche/halbjährliche Preisanpassungen. In der Vereinbarung kann ein Mindestwert für die Index-Anpassung abgeschlossen werden. Dann darf erstmals eine Index-Anpassung nach der Überschreitung des Mindestwerts z.B. mindestens vier Prozent vorgenommen werden.
Berechnung der Indexanpassung
Alter Preis für Dienstleistung/Miete geteilt durch alten Index (Index zum Zeitpunkt des Abschlusses) mal neuer Index (Index zum Zeitpunkt der vereinbarten Wertanpassung) ergibt den neuen Preis.
Wir bitten eine Indexanpassung in den Vereinbarungen konsequent aufzunehmen und anschließend in der Praxis umzusetzen.
Auszeichnung für Künstliche Intelligenz und für mehr Tierwohl an novu.track GmbH

Wir gratulieren Herrn Gerhard Hartleb, Geschäftsführer novu.track GmbH zur gewonnenen Auszeichnung CONSTANTINUS AWARD 2023 in der Kategorie ETHIK & WERTE.
Herr Gerhard Hartleb hat in der Kategorie ETHIK & WERTE mit dem Projekt „chicken-watcher“ – einer neuartigen Entwicklung eines stationären Monitoringsystems zur Erfassung und Einstufung des Tierwohls mit Früherkennung von Krankheiten (Anomalien) in landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben den 3. Platz belegt.
Sensorik und Kameras erfassen laufend Daten und Bilder von der Umgebung und vom Tier. Mit künstlicher Intelligenz werden die Daten auf verschiedene Arten verarbeitet und genutzt, um Krankheiten im frühen Stadion zu erkennen und Tierwohl über die gesamte Lebensdauer überbetrieblich und neutral zu bewerten.
Geht es dem Tier gut, geht es dem Bauern gut und erfüllt die heutige Einstellung und Werte des Konsumenten.
Das Projekt wurde aufgrund seiner Innovationskraft mit dem Preis CONSTANTINUS AWARD 2023 ausgezeichnet.
Wir gratulieren herzlich.
Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft leisten für die Anforderungen des Konsumenten gewaltiges. Dieses sehr erfolgreiche Projekt ist ein Beispiel für den ständigen Fortschritt bei der Produktion von Lebensmittel und hochwertigen land- und forstwirtschaftlichen Produkten.
www.novutrack.at, IT-Dienstleistungen, 8740 Zeltweg