Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Novelle zum Forstgesetz
Im Oktober 2023 hat der Nationalrat eine Novelle des Forstgesetzes beschlossen. In dieser wird laut dem Landwirtschaftsministerium die nachhaltige Waldbewirtschaftung weiterentwickelt und der Weg zu klimafitten Wäldern gestärkt. Im Fokus stehen der Klimawandel, die Wild- und Lawinenverbauung, Waldbrand und die Ökologie.
Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel und ökologische Orientierung
Es wurde die dauerhafte Erhaltung der Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit des Waldes als Ziel verankert und die Wohlstandsfunktion des Waldes als Förderziel festgelegt. Der Götterbaum ist als invasive gebietsfremde Art gelistet und gilt künftig nicht mehr für die forstliche Nutzung und zur Neubewaldung als geeignet.
Anlage von Agroforstflächen
Die Aufnahme von Agroforstflächen in das Forstgesetz schafft die Möglichkeit, dass diese Flächen – analog zu Kurzumtriebsflächen oder Christbaumkulturen – rechtlich nicht zu Wald werden. Wichtige Agroforstflächen sind die sogenannten Mehrnutzungshecken. Darunter sind Flächen von forstlichen und nicht forstlichen Bäumen und Sträuchern zu verstehen, die sich durch Multifunktionalität auszeichnen, wie beispielsweise Obstgehölze. Mehrnutzungshecken schützen den Boden vor Austrocknung und Winderosion. Sie wirken sich positiv auf das Kleinklima und den lokalen Wasserhaushalt aus und verbessern die Biodiversität. Damit diese Fläche nicht zu einer Waldfläche wird, muss man die beabsichtigte Betriebsform binnen zehn Jahren nach Errichtung der Behörde melden. Eine Meldung der Betriebsform „Agroforstfläche“ ist nur für solche Flächen möglich, die seit dem 1. Jänner 2023 bewusst in der Natur angelegt wurden. Durch Naturverjüngung entstandene Flächen sind nicht umfasst.
Lenksysteme nachrüsten oder original kaufen?

Die Digitalisierung in Österreich schreitet täglich voran. Neben der exakteren Ressourcenapplikation steht vor allem die Leistungssteigerung und Fahrerentlastung im Vordergrund. Ein satellitengestütztes Lenksystem für Traktor und Co. ist mittlerweile für viele Betriebe das Eintrittstor zur Vereinfachung der täglichen Routinetätigkeiten. Aufgrund der exakten Positionsbestimmung in der Fläche kann einerseits die Arbeitsbreite des Anbaugerätes optimal genutzt werden, andererseits kann neben den Überlappungen auch teilflächenspezifisch die Ausbringmenge diverser Applikationen geregelt werden. Alle Precision Farming Anwendungen bauen auf dem Grundbaustein „GPS“ auf. GPS steht hier als Synonym für die globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS) und kann mit Hilfe der RTK-Korrektur die von der Landwirtschaft benötigten 2 - 3 cm Genauigkeit erlangen.
Stand der Anwendung in Österreich
Viele Betriebe in Österreich wurden in der Vergangenheit durch die hohen Investitionskosten von 15.000 - 20.000 Euro abgeschreckt, um ein Lenksystem am Betrieb zu integrieren. Damals wie heute bieten hierbei Eigenbaulösungen wie AgOpen-GPS oder Cerea eine Alternative, um die Kosten auf rund 2.000 Euro zu senken. Jedoch erfordert dies ein sehr hohes Maß an elektrotechnisches Können. In den letzten zwei Jahren mischten jedoch Nachrüstlenksysteme um ca. 6.500 Euro den Markt auf. Aufgrund des geringeren Preisniveaus und der einfachen Montage weckten diese Systeme das Interesse der Betriebe. Zu Beginn waren diese jedoch meistens eher unbrauchbar, entwickelten sich jedoch rasch auf ein ähnliches Niveau zu den bekannten Marken.
Onboarding neuer Mitarbeiter
Unter „Onboarding“ wird die erfolgreiche Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeiter in ein Unternehmen verstanden. Der Begriff steht für „On Bord holen“ und erstreckt sich vom Zeitraum der Fixierung des Arbeitsverhältnisses mit der Unterfertigung des Arbeitsvertrags bis zum Ende der Probezeit. Diese Phase ist für den neuen Mitarbeiter besonders wichtig. Im Vordergrund stehen organisatorische Vorbereitungen für ein zügiges Einarbeiten, der Aufbau von Vertrauen und die Schaffung von Akzeptanz bei den Arbeitsbedingungen.
Prozess Onboarding
Die professionelle Einarbeitung neuer Mitarbeiter ist für den Mitarbeiter und das Unternehmen gleichermaßen wichtig. Im Zuge des Onboardings erfolgen die ersten Schritte der Mitarbeiterbindung und deshalb sollten Sie dieser Phase höchste Priorität einräumen. In größeren Unternehmen unterstützen Check-Listen die Führungskräfte bei ihren Aufgaben.
Wichtig sind zum einen rechtzeitige Vorbereitungen für den neuen Mitarbeiter und zum anderen die Information an die Kollegen über den Neuzugang und deren Tätigkeit im Unternehmen. In der Anfangsphase sind Einführungs- und Feedbackgespräche für beide Seiten sehr wertvoll. Vor dem Ende der Probezeit soll vom Vorgesetzten ein Beurteilungsgespräch erfolgen. In vielen Unternehmen werden beim Onboarding neuer Mitarbeiter erfahrene und anerkannte Kollegen als „Paten“, sprich Ansprechpartner für den „Neuen“ eingesetzt.
Personalaufgaben liegen meist beim Chef
In kleineren Unternehmen liegt die Kompetenz für Personalentscheidungen meist beim Unternehmer oder bei der Unternehmerin selbst. Arbeitgeber müssen sich für einen professionellen Ablauf bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter umschauen.
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ORF-Abgabe für alle Unternehmen mit beschäftigten Mitarbeitern

Neuer ORF-Beitrag ab 2024: Auch Unternehmen sind davon betroffen.
Ab dem 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind.
Bis Ende 2023 galt die GIS-Gebühr, die immer dann fällig war, wenn an einem Standort ein empfangsbereites TV- oder Radioempfangsgerät betrieben wurde.
Höhe des ORF-Beitrags und Zahlungspflicht für Unternehmen
Mit 1. Jänner 2024 weicht die geräteabhängige GIS-Gebühr dem neuen ORF-Beitrag, der geräteunabhängig anfällt und an alle Hauptwohnsitz-Adressen jeweils einmal zur Beitragsleistung verpflichtet. Ein Personen Unternehmen (EPU) unterliegt lediglich als Privatperson der Zahlungspflicht.
Für den betrieblichen Bereich legt das ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) die Lohnsumme für beschäftigte Mitarbeiter
Anknüpfungspunkt fest, mit der ein Betrieb der Kommunalsteuer im vorangegangenen Jahr unterliegt.
Eine ORF-Beitragspflicht kommt dann zustande, wenn im vorangegangenen Jahr Lohnsteuerzahlungen eines Unternehmens im Sinne des Kommunalsteuergesetzes vorliegen und dementsprechend auch Kommunalsteuer entrichtet wird.
Kommunalsteuer ist zu leisten, wenn eine Bruttolohnsumme von 1.095 Euro/Monat überschritten wird.
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Verbandsarbeit von 2020 – 2024
Sehr geehrtes Mitglied der VLÖ!
Als Vorsitzender der VLÖ möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick zur aktuellen Funktionsperiode in unserem Verband geben. Mit der Bundesversammlung am 28. Februar 2024 läuft die Periode 2020 – 2024 aus und es kommt zu einer satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer. Die letzte Neuwahl hat bei der Bundesversammlung am 7. Februar 2020 in Spielberg stattgefunden. Wir feierten auf dem A1-Ring das 10-jährige Bestehen der VLÖ mit der Unterstützung unseres Firmenpartners Krone. Zu diesem Zeitpunkt ahnte niemand, dass fünf Wochen später der erste Lockdown im Zuge der Corona-Pandemie stattfinden wird. Die Veranstaltung habe ich noch gut in Erinnerung und sie war perfekt verlaufen.
Bei unserem LU-Tag 2024 bei Mauch in Burgkirchen können wir auf vier erfolgreiche Jahre zurückblicken. Zu den
wesentlichen Meilensteinen in der ablaufenden Funktionsperiode zählen der Ausbau des Bekanntheitsgrads von Lohnunternehmen bei den Kunden und in der Gesellschaft, der Mitgliederausbau in der VLÖ, eine sehr gute Servicierung unserer Mitgliedsbetriebe mit Beratungen und Fachinformationen, der Abschluss des KV Agrarservice durch den Fachverband der gewerblichen Dienstleister, die Steigerung des Bekanntheitsgrads der VLÖ und die Einbringung von Branchenanliegen gegenüber Politik, gesetzgebenden Stellen und Behörden.
Die Arbeit in der VLÖ ist herausfordernd und wir können auch Erfolge für unsere Mitgliedsbetriebe verzeichnen. Dazu zählt beispielsweise die Zuerkennung des Energiekostenzuschusses für Agrarservice- und Forstunternehmen, der dank dem Einsatz der VLÖ für die Betriebe erreicht werden konnte. Im Bereich Straßenverkehr wurden Klarstellungen bei verschiedenen Genehmigungen geschaffen. Wir leisten fachlichen Input
und es erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer als gesetzliche Interessensvertretung. Die VLÖ ist im laufenden Austausch mit wichtigen Stellen, wie der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer, den Ministerien, verschiedenen Sozialpartnern, Behörden und politischen Vertretungen. Ein zentrales Anliegen ist die Anerkennung von Lohnunternehmen als Partner und Teil der Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums in Österreich. Mit den angebotenen Dienstleistungen unterstützen die Betriebe ihre Kunden, bieten Lösungen und schaffen Fortschritt im agrarischen Sektor.
Ein großer Dank für die geleistete Arbeit gebührt unserem Mitarbeiter-Team aus Helmut Scherzer und Andrea Prenn.
Erfolgreiche Seminare mit wertvollen Inhalten
Die VLÖ veranstaltet jährlich Seminare für Unternehmer und Mitarbeiter in ländlichen Dienstleistungsbetrieben. Darin wird Basiswissen für unternehmerisches Denken und Handeln vermitteln.
Im Jänner 2024 konnten drei Seminare mit Erfolg und sehr gutem Feedback durchgeführt werden. Bewegte Zeiten fordern beste Qualifizierung. Veränderungen in der Kostenstruktur geben Anlass sich in der Kalkulation, bei der Finanzierung und im Verkauf „fit“ zu machen. Wer mit alten Daten und falschen Grundlagen arbeitet, kann schnell in eine Schieflage geraten und hohe Verluste einfahren. Die entstandenen Veränderungen müssen Sie auch an Ihre Kunden „transportieren“.
Preisgestaltung im LU – Arbeitspreise und Preisstrategie – 10. Jänner 2024
Der Arbeitspreis bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Wirtschaften. Wer keine kostendeckenden Preise verrechnet, notwendige Degressionen bei Fixkosten nicht erreicht und seine Aufwendungen bspw. für Nebenzeiten, wie Anfahrten, Vor- und Nachbereitung etc. nicht im Rahmen hält, der fährt schnell Verluste ein und arbeitet somit nicht nachhaltig. Leider fehlt in der Praxis oft das Bewusstsein, wie sich bestimmte Kosten zusammensetzen und dass in jeder Kalkulation gewisse Reserven auch enthalten sein müssen. Für den einzelnen Arbeitstag muss ein benötigter Tagesumsatz – vergleichsweise wie im Handel – wo bestimmte Tageslosungen das Ziel sind, erreicht werden.