Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Steuertipps für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Zukunftsvorsorge für Mitarbeiter: Bei Abschluss einer Zukunftsvorsorge mit Prämie für Lebens-, Kranken und Unfallversicherung (einschließlich Zeichnung eines Pensions-Investmentfonds) durch den Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern im Betrieb ist ein Betrag bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei.
Betriebsveranstaltungen bzw. Betriebsfeiern: Für eine Teilnahme an Betriebsveranstaltungen z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Team-Meeting steht pro Mitarbeiter und Jahr ein steuerfreier Betrag von 365 Euro zur Verfügung. Dazu werden alle Betriebsveranstaltungen des gesamten Jahres zusammengerechnet. Sollte dieser Wert übersteigen, dann gilt der Mehrbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Weihnachtsgeschenke: Weihnachtsgeschenke bzw. Geschenke an Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von 186 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt, z.B. Warengutscheine, Goldmünzen. Geldgeschenke sind hingegen immer steuerpflichtig und müssen über die Lohnabrechnung abgewickelt werden.
Hinweis: Erstrecken sich die Geschenke an Arbeitnehmer über den Rahmen einer bloßen Aufmerksamkeit z.B. Blumen, Buch, besteht Umsatzsteuerpflicht, sofern beim Erwerb durch den Arbeitgeber eine Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde.
Teuerungsprämie für das Jahr 2023 noch möglich
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei.
Die Prämie ist damit lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und unterliegt nicht den Lohnnebenkosten wie DB, DZ, Kommunalsteuer.
Hinweis: Die Abgabenfreiheit gilt allgemein (ohne gesonderte Voraussetzungen) nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des Abgabenfreibetrages setzt voraus, dass die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Dies kann bspw. der Kollektivvertrag sein. Eine lohngestaltende Vorschrift ist es z.B. auch, wenn die Prämie innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen bezahlt wird. Damit hier bei vielen Kollektivverträgen keine Probleme auftreten, empfehlen wir bei Anwendung der Teuerungsprämie dies bis zu einem Betrag von 2.000 Euro vorzunehmen.
Zu beachten ist, dass eine etwaige Gewinnbeteiligung auf den Maximalbetrag von 3.000 Euro angerechnet wird.
WICHTIG: Es darf sich auch um keine Bezugsumwandlung handeln (also z.B. Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).
In den FAQ zu diesem Thema wird klargestellt, dass die Teuerungsprämie bis zu 2.000 Euro auch nur an einzelne Mitarbeiter ausbezahlt werden kann. Die Auszahlung kann in Form von Gutscheinen erfolgen. Eine Erfassung am Lohnkonto und Lohnzettel ist trotzdem erforderlich.
Auch Teilzeitkräfte können die Prämie in voller Höhe erhalten, eine Aliquotierung ist nicht notwendig. Auch an karenzierte Mitarbeiter kann die Prämie ausbezahlt werden.
Diese und viele andere Fragen, werden in den FAQ des BMF behandelt: Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG 1988 (bmf.gv.at)
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Dezember 2023

In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- Zertifizierung von Biomasse unter RED II
- Lohnunternehmer Image-Award 2023
- Erfolgreiches Personalmanagement
- Aufzeichnungen im Ackerbau: Was brauche ich unbedingt?
- Pflanzenschutz fordert Aufklärung und faktenbasierte Arbeit
- Bedeutung agrarischer Dienstleistungen
- Versichern beruhigt und schützt vor Risiken
- Holzmarkt: Steigende Nachfrage nach frischem Nadelsägerundholz
- Bessere Wertschöpfung durch innovative Alleinstellung
- Einsatz von TerraZo in der Praxis
- VLÖ-Seminarangebote
- Güterverkehr mit Traktoren und Anhänger
- Familienhafte Mitarbeit
Lohnunternehmer Image Award 2023

Wie auf unserer Titelseite berichtet, konnte beim LOHNUNTERNEHMEN IMAGE AWARD 2023 der Betrieb Reinhard Kern mahlen & mischen eine Auszeichnung erringen.
Sieger wurden auf der Agritechnica prämiert
In Anwesenheit mehrerer hundert Gäste aus der LU-Branche und Landtechnik erhielten am 12. November 2023 vier landwirtschaftliche Lohnunternehmen für beste Bewertungsergebnisse ihrer Kundschaft diesen Preis. Überreicht wurden die Preise durch BLU-Präsident Klaus Pentzlin, LOHNUNTERNEHMEN-Chefredakteur Jens Noordhof sowie Vertreter der Partnerfirmen CASE IH, JCB, KRONE und TRELLEBORG.
Feedback der Kunden
Die Umfrage im Rahmen des Image-Award-Wettbewerbs wurde von der Fachzeitschrift LOHNUNTERNEHMEN durchgeführt. Dabei wurden die Kunden mittels digitaler Befragung über die Zufriedenheit mit ihrem Dienstleister befragt. Lohnunternehmen und ihre Teams leisten jeden Tag in sehr unterschiedlichen Bereichen großartige Arbeit. In diesem Bewerb wurde nach der Zufriedenheit, was besonders gefällt und eventuell nach Verbesserungsmöglichkeiten gefragt. Nach dem Motto „Tue Gutes und lasse andere darüber reden“ hat die Redaktion diese Kundenbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden absolut vertraulich behandelt und den Sponsoren des Wettbewerbs war das sehr wichtig. Der Datenschutz ist hier ein höchstes Gut.
Ausbildung zum Erdbau: Lehrgang und Berufszugang

Ländliche Dienstleister und Lohnunternehmer setzen im Rahmen von Kommunal-, Wegebau-, Erdbau- oder Abbrucharbeiten Bagger in den verschiedenen Leistungsgrößen ein.
Einsatz von Bagger für Aushübe
Werden Bagger für die Durchführung von Erdarbeiten z.B. für Grabungsarbeiten bei Drainagen oder Leitungen, Aushübe von Keller, Güllelagerräumen oder Setzarbeiten von Steinen durchgeführt, dann benötigt der ausführende Unternehmer einschlägige Fachkenntnisse und die Gewerbebefähigung „Erdbau“.
Haftung berücksichtigen
Jeder ausführende Unternehmer haftet für seine Leistungen und das erbrachte Werk. Gerade bei Aushüben (Grabungsarbeiten) können ungewollte Überraschungen, wie beispielsweise ein Leitungsschaden oder ein Einbrechen von Seitenwänden plötzlich auftreten und in der Folge ein großer Sachschaden oder unter Umständen ein Personenschaden entstehen. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden nur bei vorhandenen Gewerbeberechtigungen. Achten Sie immer auf Ihren Tätigkeitsumfang und die Deckung durch Ihre Versicherung!
Erdbau versus Erdbewegung (Deichgräber)
Mit dem freien Gewerbe Erdbewegung dürfen Baggerarbeiten, jedoch ohne statische Kenntnisse, durchgeführt werden. Tätigkeiten, für die statische Kenntnisse erforderlich sind, dürfen vom Erdbeweger nicht durchgeführt werden, auch nicht unter einer Aufsicht.
Im Jahr 1998 wurde das Teilgewerbe Erdbau eingeführt. Heute lautet der Berechtigungswortlaut „Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf den Erdbau“. Dieser umfasst Tätigkeiten, für die statische Kenntnisse erforderlich sind, nur auf Grundlage einer vorliegenden Planung und unter Aufsicht eines dazu Befugten erfolgen dürfen.
Im Wettbewerb bestehen

Liebe Mitglieder und Freunde der VLÖ,
Ländliche Unternehmer stehen in mehrfacher Form in einem Wettbewerb. Zum einen untereinander zwischen den anbietenden gewerblichen Unternehmen und zum anderen im Wettbewerb mit anderen Rechtssystemen, wie beispielsweise einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit (bäuerliche Nachbarschaftshilfe) oder Maschinengemeinschaften, die zum Teil aus Steuergeldern öffentliche Mittel erhalten und uns den Fortbestand schwer bis kaum möglich machen. Man kann auch sagen, dass das eine Quadratur des Kreises ist.
In den letzten Monaten haben wir zahlreiche Rückmeldungen von Mitgliedern erhalten, wonach sie bitten diese „Waffenungleichheit“ anzusprechen und abzudrehen. Wir wollen keine gezielten Feindbilder entwickeln, jedoch belastet diese Situation die gesamte Branche, am intensivsten, wenn von den Landwirten das Preisthema und somit Billiganbieter in den Mittelpunkt gestellt wird.
Am Markt verspüren wir, dass im Agrardienstleistungsbereich die Grauzone mit Mitbewerbern im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit und der Abrechnung am Feldrand noch nie so stark war wie im Jahr 2023. Höhere Maschinenbestände aus zum Teil vorgezogenen Investitionen, der Druck mit Maschinen Umsätze generieren zu müssen, steigende Betriebsmittelkosten und die Suche nach Erwerbsmöglichkeiten mit Landtechnik-Einsätzen führen zu Überhäufungen am Markt. Schnellwachsende Unternehmen ruinieren mit Billigpreisen den Markt und sich selbst.