Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Kalkausbringung als Lohnunternehmer: Gewinnbringend mit Bodenkalk
Eine ausreichende Kalkversorgung unserer Böden ist unerlässlich für die Bodengesundheit. Ganz besonders in Zeiten, in denen Wetterextreme zunehmen, brauchen wir gesunde und leistungsfähige Böden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Eine Kooperation als Lohnunternehmer mit der Firma Bodenkalk bietet viele Vorteile. Welche genau, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Was steckt hinter der Firma Bodenkalk?
Die Firma Bodenkalk feiert heuer ihr 75- Jahr-Jubiläum. Damals wurde die Genossenschaft gegründet, um die Versorgungssicherheit der Landwirtschaft mit Düngekalken sicherzustellen. Dieser Aufgabe kommt sie heute noch nach. Durch den eigenen Forschungsbereich werden Produkte in Zusammenarbeit mit Landwirten, Universitäten, Kammern usw. getestet und laufend optimiert. Die Qualität und Einhaltung der hohen Produktstandards werden durch ständige Qualitätskontrollen sichergestellt. In Kombination mit Lohnunternehmern, den firmeneigenen Streuern und der Fachberatung, bietet Bodenkalk ein umfassendes Know-how und Komplettservice im Bereich Düngekalke. Durch das österreichweit optimale Vertriebsnetzwerk, werden die hochwertigen Düngekalke rasch und kostengünstig an den Einsatzort geliefert.
Welche Vorteile ergeben sich für Landwirte und Lohnunternehmer?
Für einzelne Landwirte ergeben sich dadurch etliche Vorteile. Es kann etwa der passende Streuer zum Kalkprodukt (Trocken- oder Feuchtkalk) gleich mitbestellt werden. So können die Anschaffungskosten für einen eigenen Streuer gespart werden. Außerdem erspart sich der Landwirt Zeit, denn die großen Streuer haben eine hohe Flächenleistung und sind daher sehr effizient. Auch der Stress der Organisation der einzelnen Schritte bis hin zur Kalkung in Eigenregie entfällt.
Erfolgreiche Kooperationen mit Lohnunternehmern gibt es in Österreich schon über viele Jahrzehnte. Damit kann die Kalkung als Komplettdienstleistung angeboten werden.
Bedarf für personelle Verstärkung im Verbandsbüro
Das Thema personelle Ressourcen in der Verbandsarbeit wurde in den letzten eineinhalb Jahren im Vorstand mehrmals beraten und eingehend diskutiert. Mit dem Wachstum der Organisation und der Anerkennung angebotener Leistungen wächst auch der Bedarf für personelle Verstärkung. Aus diesem Grund ist ein Ausbau beim Personal und die weitere Spezialisierung dringend erforderlich. In der VLÖ sind aktuell 1,5 Vollarbeits-kräfte beschäftigt (Helmut Scherzer – volle Beschäftigung, Andrea Prenn – halber Beschäftigungsumfang).
Die größte Herausforderung liegt – wie bei vielen anderen Themen – am verfügbaren finanziellen Rahmen. Die Finanzierung der VLÖ erstreckt sich über drei Hauptsäulen:
• Mitgliedsbeiträge von Lohnunternehmen,
• Beiträge von Fördermitgliedern (Firmenpartner),
• Fördermittel des BML.
Mit dem Ausbau der Mitgliederzahlen in den letzten Jahren (Lohnunternehmen, Fördermitglieder) war eine Steigerung der Einnahmen möglich. Kostenerhöhungen für Zeitungen (Grafik, Druck und Versand) und beim Personal mussten kompensiert werden.
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Maissaat: Besser warten statt schmieren
Maissaat nur unter trockenen Bedingungen durchführen
Wichtiger als eine frühe Maissaat ist auf trockene Bodenbedingungen zu achten. Das Vorjahr zeigte, dass Aussaaten bis zum 24. Mai ohne wesentliche Ertragseinbußen im Vergleich zu früheren Anbauterminen möglich waren, sofern die Sorte keine hohen Anfälligkeiten gegenüber Blattfleckenkrankheiten hatte.
Eine Infektion bei spätem Anbau verkürzt die ohnedies kürzere Vegetationsperiode nochmals um einige Wochen. Abstriche bei der Reifezahl mussten in Gunstlagen (St.Georgen an der Stiefing) kaum gemacht werden. Selbst Reifezahlen von FAO 420 erreichten noch Spitzenerträge von 16 bis 17 t/ha im Parzellenertrag am 11. Oktober 2023 mit Kornfeuchtigkeiten von cirka 30 %. Verschwiegen werden darf jedoch nicht, dass die Maiswurzelbohrergefahr im Vorjahr kaum vorhanden war. Wäre diese mit hohem Druck aufgetreten, wäre ein später Anbau ab Anfang Mai mit Narbenfraßschäden verbunden gewesen.
Anbauempfehlung zwischen 7. und 20. April
Dessen ungeachtet bleiben wir bei einer Anbauempfehlung zwischen 7. und 20. April bei trockenen Bodenverhältnissen. Die Begründung liegt darin, dass ein zeitgerechter Anbau eine längere Vegetationszeit mit besseren Erträgen im Durchschnitt unserer mittlerweile 25-jährigen Versuche bedeutet (siehe Abbildung 1). Hinzukommt, dass ein früher Anbau eine frühere Blüte mit geringeren Erntefeuchtigkeiten ermöglicht. Im Durchschnitt ist der Mais mit jeder Woche früherer Bestellung um cirka 1,5 bis 1,8 % trockener.
Anpassung von Arbeitspreisen vornehmen
Mein Betrieb hat steigende Kosten: das Personal, die Finanzierung, Ersatzteile und Reparaturen und höhere Abschreibungen. Sie sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Keine andere Frage quält den Unternehmer stärker als diese. Wie schaffe ich bessere Preise bei meinen Kunden?
In wirtschaftlich schwierigen Phasen für die Land- und Forstwirtschaft ist das für den Dienstleister eine doppelt so große Herausforderung. Er weiß, dass der Kunde ebenso unter Druck steht. Aus diesem Grund muss er das richtige Maß finden und mit Gespür umgehen. Versuchen Sie dabei mit Transparenz, Vertrauen und mit Sachlichkeit zu punkten.
Grundsätzlich gilt:
Preisanpassungen sind jährlich vorzunehmen. Wenn Sie einmal im Hintertreffen sind, können Sie dies durch stärkere Erhöhungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr kompensieren. Daher sind jährliche Anpassungen unumgänglich. Bei einem Verzicht auf Preissteigerungen können Sie Folgeinvestitionen deutlich schwieriger bis kaum tätigen. Es fehlt Liquidität, weil Sie den erforderlichen Cash-Flow aus der Maschinennutzung nicht erwirtschaftet haben.
Wie kann eine Preisanpassung erfolgen?
Preisanpassungen können grundsätzlich über drei verschiedene Wege erfolgen. Dazu zählen:
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe April 2024
In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- LU-Tag mit überwältigendem Besuch
- Versicherung: Unterscheidung von Haftung und Deckung
- Lohnunternehmer-Dorf auf der Land & Forst Wieselburg
- Precision Farming Arbeit im Ackerbau
- Charta für selbstbestimmte Waldbewirtschaftung
- Borkenkäferpopulation steht in den Startlöchern
- Winterdienstgeräte richtig einlagern
- Forstunternehmer-Tag 2024
- Maissaat: Besser warten statt schmieren
- Optimierungspotenziale im Grünlandbestand
- Anpassung von Arbeitspreisen
- Erfolgreiches Mähdruschseminar des LFI OÖ
- Auch Lastschaltgetriebe entwickeln sich weiter - Teil 2
Ergänzung zur Regelung für Mitarbeiterprämie 2024
Für das Jahr 2022 und 2023 bestand für Arbeitgeber/innen die Möglichkeit, Mitarbeitern eine freiwillige Teuerungsprämie von jeweils bis zu 3.000 Euro als beitrags- und steuerfreie Sonderzahlung zu gewähren.
Die Abgabenfreiheit galt allgemein (ohne gesonderte Voraussetzungen) nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des Abgabenfreibetrags setzte voraus, dass die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgte (z.B. durch eine freiwillige Regelung im Kollektivvertrag).
Die Teuerungsprämie wurde infolge der Teuerung als begünstigte Sonderzahlung auf zwei Jahre befristet eingeführt.
Regelung für Mitarbeiterprämie 2024
Die Sozialpartner konnten mit der Regierung eine Fortführung der Teuerungsprämie 2023 als Mitarbeiterprämie 2024 vereinbaren. Voraussetzung ist die Aufnahme nachstehend angeführte Punkte im jeweiligen Kollektivvertrag. Bei den KV-Verhandlungen 2024 für die Kollektivverträge Agrarservice und Forstunternehmer wurde vereinbart, dass der beabsichtigte Text übernommen wird. Dies konnte nun finalisiert werden, sodass der Gewährung einer beitrags- und steuerfreien Mitarbeiterprämie 2024 nicht mehr im Wege steht.
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