Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Kfz-Steuer für Landmaschinen: Was wird in Österreich besteuert?

Der Kfz-Steuer unterliegen in Österreich zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger (auch Sattelanhänger und Nachläufer) mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (hzG) über
3,5 Tonnen sowie Zugmaschinen und Motorkarren.
Kraftfahrzeuge mit hzG bis 3,5 Tonnen – ausgenommen Zugmaschinen und Motorkarren – unterliegen der motorbezogenen Versicherungssteuer, die vom Haftpflichtversicherer mit der Haftpflichtversicherungsprämie eingehoben wird.
Befreiungen von der Kfz-Steuer
Abgesehen von bestimmten für den Bund oder anderer Gebietskörperschaften zugelassener Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer auch befreit (auszugsweise Auflistung):
• Befreiung im Zuge einer Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln: für Kraftfahrzeuge über 3,5 t hzG für mind. 10 Tage (Hinterlegungs- und Wiederausfolgungstag nicht eingerechnet), für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t hzG und für Anhänger mit Hinterlegungszeitraum von mind. 45 Tagen.
• Ausschließlich oder vorwiegend (zu mehr als 80 %) in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Zugmaschinen und Motorkarren und ausschließlich von jenen gezogene Anhänger.
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger-Arbeitsmaschinen
• ausschließlich elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge (nicht Kfz mit Wasserstoffverbrennungsmotor oder Brennstoffzellenantrieb)
Biogas: Neue Regeln für Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung
Ende 2021 bzw. Anfang 2022 trat das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) in Etappen als Rechtsnachfolger des Ökostromgesetzes in Kraft. Das EAG beschreibt die zukünftigen Voraussetzungen für die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. In diesem Bundesgesetz wurde der generelle Rahmen fixiert, es folgen insgesamt mehr als zehn Verordnungen, in denen die Inhalte des EAGs konkretisiert werden müssen.
Wichtige Weichenstellungen
Auch für Biogas wurden wichtige Weichenstellungen im EAG vorgenommen. Für neue Biogasanlagen mit Fokus auf die gekoppelte Strom- und Wärmeproduktion sind mehrere Punkte zu beachten. So darf der geplante Standort der Biogasanlage nicht näher als 10 km Luftlinie zum nächsten Gasnetz liegen. Zudem darf die elektrische Leistung der Anlage höchstens 250 kW betragen. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, kann eine Marktprämie für den eingespeisten Strom beantragt werden.
Während im Zuge des Ökostromgesetzes ein Ökostromtarif verordnet wurde, ändert sich dieses System im EAG deutlich. Denn während früher lediglich ein Vertrag mit der OeMAG für die Abnahme des Ökostroms notwendig war, sind ab sofort zwei Verträge abzuschließen: Ein Vertrag mit einem Energieversorger (z.B. EVN, Energie AG, Ökostrom AG, VKW etc.) und ein Vertrag mit der EAG-Abwicklungsstelle. Mit dem Energieversorger muss der Strompreis direkt verhandelt werden, die EAG-Abwicklungsstelle zahlt eine Marktprämie aus.
Blick nach vorne

Liebe Unternehmerin und Unternehmer,
geschätzte Mitglieder,
Geführte Gespräche mit Unternehmerinnen und Unternehmern in den letzten Wochen gaben mir ein gemischtes Bild zur Zukunft der ländlichen Dienstleisterbranche. Während die einen fleißig investieren und auf mehr Marktanteile hoffen, setzen überlegte Unternehmerinnen und Unternehmer auf Produktdifferenzierung, den Ausbau von Stärken und Alleinstellungen sowie den Abbau von unwirtschaftlichen Segmenten. Ebenso wurde mir von Maschinen-Rückholaktivitäten durch Händler berichtet. Marktanteile sind nicht alles, sie geben ein Bild zum Anteil am Gesamtmarkt ab. Der Umsatz sagt über die Wirtschaftsaktivität aus, jedoch nicht über das Ergebnis, geschweige den Gewinn bzw. Arbeitsverdienst. Es geht immer darum, welcher Betrag zwischen Erlöse und Aufwendungen, sprich als Ergebnis hervorgeht. Dieser gilt als Abgeltung für übernommenes Risiko und eingesetzte Arbeitsleistung der Unternehmerfamilie. Als Ziel sind kostendeckende Preise zu erreichen, denn nur sie liefern die benötigte Nachhaltigkeit für die tätigen Menschen.
Lösungen in der Unternehmensfinanzierung

H1: Finanzielle Ernte einfahren: Agrar-Factoring als nachhaltige Finanzierungsoption
Der tägliche Arbeitsalltag in der Landwirtschaft wird immer komplexer und regt viele Agrarbetriebe zur Umstrukturierung an. Neben globalen Wetterbedingungen und dem Klimawandel, welche die Ernteerträge beeinflussen, gibt es auch gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Landwirtschaft. Doch das ist noch nicht alles: Die gestiegenen Preise für Energie und Reifen, wachsende Personalkosten, teure Ersatzteile für Maschinen und deutlich mehr Aufwand für Treibstoffe erschweren die Arbeit vieler ländlicher Unternehmer zusätzlich.
Um das tun zu können, was man am besten kann, muss man frei von Administration und finanziellen Sorgen sein. Was also tun, wenn die wirtschaftliche Entwicklung mehr Liquidität benötigt?
H2: In Zeiten von steigenden Kosten ist „Factoring“ das Zauberwort der Landwirte und ländlichen Unternehmer
Andreas Draxler, Vorstand der A.B.S. Factoring AG aus Salzburg, kennt die vielen kleinen Probleme der Branche. Obwohl es in den letzten Jahren zwar deutliche Fortschritte in der Agrarfinanzierung gegeben hat, sieht der Finanzexperte noch viel Potenzial. Denn auch heute noch denken viele ländliche Unternehmer bei Finanzierungsfragen immer noch an einen klassischen Bankkredit, ohne einen Blick über den Tellerrand zu wagen. Dabei wäre dieser so wichtig, denn gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit macht eine flexible Finanzierung den entscheidenden Unterschied.
Biomasse bleibt weiterhin erneuerbare Energie – Danke für geleisteten Einsatz!
Ende März 2023 stand es für die Biomasse in Brüssel „Spitz auf Knopf“. Seit Herbst 2022 war es äußerst unsicher, ob heimische Biomasse als erneuerbare Energie weiterhin anerkannt bleibt und gefördert werden darf.
Vorschlag der EU
Der Vorschlag der EU in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) Biomasse aus heimischen Wäldern zu streichen und damit als nachhaltigen Energieträger zu eliminieren konnte nach langen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und EU-Kommission abgewendet werden. Danke für den geleisteten Einsatz an die österreichischen Vertreter, insbesondere an EU-Abgeordnete Simone Schmiedbauer, die sich für die Wertschöpfungskette Holz und Bioenergie besonders eingesetzt hat. In einem Kompromiss einigten sich die Verhandler auf den Ausbau erneuerbarer Energiequellen bis 2030 auf 42,5 % des Energieverbrauchs (bisher: 32 %). Damit ist Biomasse „on Bord“. Zur Erreichung dieses Ziels erfordere es massive Investitionen in den Ausbau von Wind- und Solarparks.
Strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse
Die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse werden verschärft und die Nutzung von Holzenergie gilt weiterhin als erneuerbar und darf gefördert werden. So wird die Schwelle für den Nachweis von 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung auf 7,5 MW gesenkt und die Mindesteinsparungen bei Treibhausgasen werden erhöht.
Unterstützungsleistungen für Selbständige bei langanhaltender Krankheit
Seit 1. Jänner 2013 haben Selbststän-
dige unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankengeld. Der Gesetzestext spricht von einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit. Die Leistung gebührt aus
der gesetzlichen Pflichtversicherung. Damit wurde die soziale Absicherung von Selbstständigen bei längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls entscheidend verbessert.
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind selbstständig Erwerbstätige,
• die aufgrund lang andauernder Krankheit oder der Folgen eines Unfalls arbeitsunfähig sind,
• die nach dem GSVG krankenversichert sind,
• deren persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist und
• die regelmäßig keine oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen.