Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Steuerliche Entlastungen für 2023
Abschaffung der kalten Progression
Um der kalten Progression (Effekt, dass jährliche Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen) entgegenzuwirken, werden jährlich die Tarifstufen (außer die letzte Tarifstufe ab 1 Mio. Euro) und bestimmte Absetzbeträge z.B. Alleinverdiener, Alleinerzieher, Unterhaltsabsetzbetrag sowie Verkehrs- und Pensionistenabsetzbeträge samt zugehöriger Einschleifgrenzen sowie die SV-Rückerstattung um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Für das verbleibende Drittel sind von der Bundesregierung jährlich zusätzliche Maßnahmen zu beschließen.
Anpassung bei Einkommensteuersätzen 2023
Für das Jahr 2023 wurde eine Inflationsrate von 5,2 % errechnet. Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die errechnete Inflationsrate hinaus um 6,3 % angehoben. Dadurch werden insbesondere niedrige und mittlere Einkommen über die Inflationsrate hinausgehend entlastet. Bisher waren Bürger ab einem Einkommen von jährlich 11.000 Euro steuerpflichtig. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Das entspricht einer Anpassung um 3,47 % und entlastet auch Menschen mit mittleren und höheren Einkommen. Die Absetzbeträge (Alleinverdiener-,
Alleinerzieher, Unterhaltsabsetzbetrag sowie Verkehrs- und Pensionistenabsetzbeträge) samt zugehöriger Einschleifgrenzen und die SV-Rückerstattung werden im Jahr 2023 um die volle Inflationsrate, also um 5,2 %, erhöht.
Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen
Als weitere langfristige Entlastung wurde die sogenannte Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen umgesetzt. Diese tritt mit Jänner 2023 in Kraft. In Zukunft werden also Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, der Alleinverdienerabsetzbetrag, das Schulstartgeld, der Pensionistenabsetzbetrag, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht.
Arbeitszeit: wichtige Begriffe und Definitionen für die Praxis
Zur Unterstützung des Unternehmers bzw. der Unternehmung werden in Betrieben Mitarbeiter beschäftigt. Arbeitsverhältnisse haben die Erbringung von Arbeitsleistungen gegen Entgelt (Geld- oder Sachleistung) zum Inhalt. Ein wesentliches Merkmal darin ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, denn er kann sich nicht durch Dritte vertreten lassen. Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet seine vereinbarte Arbeitszeit im Betrieb bestmöglich ein-
zubringen.
Für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen wichtige Begriffe und Definitionen.
Normalarbeitszeit (NAZ):
Die Normalarbeitszeit (NAZ) ist die regelmäßige Arbeitszeit ohne Überstunden. Sie ist die gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegte Obergrenze der vom Arbeitnehmer grundsätzlich geschuldeten Arbeitsleistung. Sie umfasst die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
Die tägliche Normalarbeitszeit darf acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Durch kollektivvertragliche Regelungen darf die tägliche Normalarbeitszeit auf neun, in bestimmten
Fällen auf zehn Stunden ausgedehnt
werden.
Neue Anwendungsbestimmungen bei der Düngung mit Harnstoff
Bei der Düngung mit Harnstoff treten unter bestimmten Umständen gasförmige Stickstoffverluste in Form von Ammoniak auf. Diese Ammoniakverluste stellen – neben dem Stickstoffverlust für den Anwender – einen Luftschadstoff dar, da dadurch die Bildung von Feinstaub begünstigt wird. Aus Luftreinhaltegründen wurden deshalb Anwendungsbestimmungen für die Düngung mit Harnstoff verordnet.
Wie kommt es zu Ammoniakverlusten nach der Harnstoffdüngung?
Wird Harnstoff als Bodendünger ausgebracht, wird der Harnstoff unter Einfluss von Wasser und dem Enzym Urease zu Ammoniumstickstoff (NH4-N) umgesetzt. Bei dieser Umwandlung wird Säure verbraucht, weshalb der pH-Wert rund um das Harnstoffkorn ansteigt. Der hohe pH-Wert begünstigt dann die gasförmigen Stickstoffverluste in Form von Ammoniak (NH3).
Einflussfaktoren auf die Höhe der N-Verluste
Eine möglichst vollständige Adsorption des Ammoniumstickstoffs durch den Boden kann erreicht werden, wenn der Harnstoff eingearbeitet (oder eingewaschen) wird, der Boden zumindest eine mittlere Bindigkeit (Tongehalt, Humusgehalt) aufweist und ausreichend feucht ist und die Bodentemperatur niedrig ist.
Blick über die Grenzen: Schleppschlauch-Obligatorium in der Schweiz 2024
Ab dem 1. Jänner 2024 müssen Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) mit einer Hangneigung bis 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren aus-gebracht werden, wenn diese Flächen auf dem Betrieb insgesamt drei oder mehr Hektar betragen.
Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung wurde von 2022 auf 2024 verschoben
Die Regelung für die Lagerung und Ausbringung von Hofdüngern wurde mit Wirkung 1. Jänner 2022 in den ökologischen Leistungsnachweis aufgenommen. Gemäß der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ist die Lagerung von Gülle dann korrekt, wenn Einrichtungen für die Lagerung von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten mit einer dauerhaft wirksamen Abdeckung zur Begrenzung der Ammoniak- und Geruchsemissionen ausgestattet sind. Seit Jänner 2022 gilt diese Verordnung für die Lagerung und das Amt für Umwelt muss die Einhaltung überprüfen.
Im Bereich Ausbringung wurde die Schleppschlauchpflicht von 1. Jänner 2022 auf den 1. Januar 2024 verschoben. Mit Jänner 2022 sind die entsprechenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung in Kraft getreten. Gründe für die Verschiebung bei der Ausbringung sind gemäß der Mitteilung des Bundes, die langen Lieferzeiten und dass die Branche mehr Zeit für die Beschaffung der Geräte hat. Für die Nichteinhaltung der betreffenden Bestimmungen wurden Sanktionen festgelegt.
Dieses Obligatorium (Verpflichtung) ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, Anhang 2 Ziffer 552) verankert. In der Schweiz stammen über 90 Prozent der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft. Diese entstehen im Stall, während der Hofdüngerlagerung sowie beim Ausbringen von Mist, Gülle, Stickstoffdüngern und stickstoffhaltigen Mineraldüngern. Ammoniak fördert auch die Feinstaubbildung und erhöht indirekt den Ausstoß des hochwirksamen Lachgases.
Krananhänger, das sollte man wissen!
Sie sind vielseitig einsetzbar, erhältlich in den verschiedensten Ausführungen und finden Anklang sowohl bei bäuerlichen Waldbesitzern:innen als auch bei gewerblichen Unternehmen. Die Rede ist von Krananhängern in der modernen Forstwirtschaft. Krananhänger sind bereits seit vielen Jahren im Einsatz und als Arbeitserleichterung nicht mehr wegzudenken.
Der Einsatzbereich dieser Geräte reicht vom Rücken der Schwachholzsortimente aus der Durchforstung bis hin zur Abfuhr von sägefähigem Rundholz ins Sägewerk. Gerade in der Landwirtschaft, wo meist ein Traktor am Betrieb vorhanden ist, ist vielerorts ein Krananhänger im Einsatz.
Ein Großteil der Besitzer:innen solcher Maschinen ist jedoch nicht ausreichend oder gar nicht über die Wartung und die Prüfpflichten im jeweiligen Anwendungsbereich informiert. Es macht einen Unterschied, ob er in einem landwirtschaftlichen oder in einem Gewerbebetrieb genützt wird. Nachfolgend wird in einer einfachen Gegenüberstellung der wesentliche Unterschied angeführt. Rechtliche Grundlagen dafür sind die land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmittelverordnung (LF-AM-VO) sowie die Arbeitsmittelverordnung für gewerbliche Unternehmen (AM-VO).
§8 LF-AM-VO (land- & forstwirtschaftlich)
Die wiederkehrende Prüfung muss jährlich veranlasst werden, kann in drei aufeinanderfolgenden Jahren durch eine fachkundige Person (z.B. Maschinist:innen) erfolgen und muss jedes 4. Jahr durch eine externe Person (Ziviltechniker:innen, fachkundige Person des Hersteller- oder Montageunternehmens etc.) durchgeführt werden.
Erfolgreiche Knoterschulungen bei Obereder
Von 1. bis 3. Februar 2023 lud die Firma Obereder aus Sigharting, Bezirk Schärding zur Anwenderschulung von Quaderballenpressen ein. Die Erzeugung von festen und sicher gebundenen Ballen ist eine Disziplin für sich. Jeder der mit Stroh- oder Heuballen arbeitet, wünscht sich eine höchstmögliche Verdichtung. Damit wird ein hohes Ballengewicht bei geringem Bergeraumbedarf erreicht.
Zusammenspiel der Komponenten
Das verwendete Bindegarn, die Einstellung des Knoters und die in der Presskammer angefertigten Ballen müssen optimal zusammenarbeiten. Der Knoter gilt vielfach als das schwächste Glied in der Kette. Zur Manipulation werden reißfeste Ballen mit höchster Garnfestigkeit gefordert.
Spezialisten aus Tschechien
Als Trainer wurden Vojtech Hubálek und Jan Kosek (Bild links unten) engagiert. Beide verfügen über langjährige Erfahrungen mit Quaderballenpressen. Hubálek hat knapp zehn Jahre als Servicetechniker bei einem namhaften Hersteller von Doppelknoter gearbeitet. Kosek ist Lohnunternehmer in Tschechien und arbeitet mit Einfachknoter. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Ein Seminarblock dauerte rund vier Stunden. So konnten jeweils am Vormittag und am Nachmittag eine Gruppe mit 25 Personen auf die Anforderungen der einzelnen Systeme geschult werden.
Tagesablauf
Zu Beginn erklärte Vojtech
Hubálek, Servicetechniker der Firma JUTA, den Aufbau und die Funktionsweise von Ballenknotern. Nadel, Knoterscheibe und Knoterhaken fertigen den Knoten. In der Theorie konnte den Teilnehmern das Zusammenspiel der Komponenten sehr gut vermittelt werden. Bei der Praxis wurde dann mit den Modellen gearbeitet, wo die Anforderungen, mögliche Fehlerquellen und deren Behebung in den Mittelpunkt standen. Den Verschleiß an bewegten Teilen und notwendige Wartungen dürfen Sie nicht unterschätzen.
Bei der Anfertigung von Knoten wird zwischen Schlaufenknoten und Strangknoten unterschieden.