Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Arbeitsunterweisung durchführen
Kein Mitarbeitereinsatz ohne Arbeitsunterweisung!
Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter unterwiesen wurden und ein schriftliches Dokument dazu unterfertigt wurde.
Fahrer in Lohnunternehmen sind im Rahmen von Arbeitsverhältnissen tätig. Dazu gibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber klare Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit vor. Im Arbeitnehmerinnenschutz-Gesetz (ASchG) sind Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Arbeitsunfällen festgelegt.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Unterweisung des Fahrers auf mögliche Gefahren und die Vermeidung dieser ein. Wir bitten in jedem LU die Fahrer nur nach einer durchgeführten Unterweisung (Erklärung der Maschine und schriftliche Dokumentation) losfahren zu lassen. Bei einer fehlenden Unterweisung können durch die Unfallversicherung hohe Regressforderungen für Heilbehandlungen oder bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat (AI) Strafen verfügt werden.
Das muss nicht sein, deshalb bitte jeden Mitarbeiter für den Umgang mit der Maschine unterweisen und das schriftlich festhalten.
Leider passieren immer wieder schwere Unfälle, die mit einer Unterweisung hätten vermieden werden können. Die Unterweisung gilt als Pflicht für jeden Arbeitgeber – bitte daher unbedingt durchführen!
Die VLÖ hat eine Reihe von Musterunterweisungen (Vorlagen) erstellt, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Wir übermitteln Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen.
Erfolgreicher Lohnunternehmer-Tag 2023

Am Freitag, 3. März 2023 fand im RWA-Campus in Korneuburg (Zentrale der österreichischen Lagerhäuser) der Lohnunternehmer-Tag statt. Über 150 Personen folgten der Einladung ins Weinviertel. Die RWA war für den LU-Tag 2023 ein perfekter Gastgeber: Ein tolles Ambiente, ausgezeichnete Vorträge und interessante Gespräche zeichneten die Veranstaltung aus.
Positive Mitgliederentwicklung
Die VLÖ konnte bei der Bundesversammlung über eine positive Mitgliederentwicklung berichten. Mit Jahresende 2022 betrug der Mitgliederstand 284 Mitglieder. Diese sind über alle Bundesländer Österreichs verteilt. Stärkstes Bundesland ist Niederösterreich mit 87 Mitgliedern, dahinter liegt Oberösterreich mit 80, die Steiermark mit 42, Salzburg mit 19, Tirol mit 18, Burgenland mit 13, Vorarlberg mit 12, Kärnten mit 11 und Wien mit zwei Mitgliedern.
Erfolgreicher Fachtag Digitalisierung

Richtige Wartung und Pflege erspart Geld

Liebe Lohnunternehmerinnen,
liebe Lohnunternehmer!
Grundsätzlich gilt bei Lohnunternehmen Zeit ist Geld. Jede Störung im Arbeitsablauf schmälert das Betriebsergebnis. Teure Landmaschinen brauchen stets Pflege und Wartung.
Darüber hinaus können die Kosten für Reparaturen an den Maschinen schnell in 4-stellige Beträge steigen, und ein Loch in die Betriebskassa reißen. Gegen dieses Risiko helfen eine vorbeugende Reparatur, intensive Wartung und Pflege der Landmaschinen. Ausfälle und Verluste werden damit geschmälert.
Gut gepflegt und gewartete Landmaschinen halten außerdem länger und müssen nicht zu früh gegen teures Geld getauscht werden. Manche Lohnunternehmen zweifeln an der Sinnhaftigkeit einer Unterbringung von Maschinen in Hallen. Das kann ich nicht teilen, denn in geschlossenen Räumen erreichen sie eine deutlich längere Lebensdauer und einen höheren Wiederverkaufswert.
Ersatzteile in der Saison zu besorgen kann teuer sein. Vorausgesetzt, die geforderten Teile liegen im Lager, entsteht ein Organisationsaufwand zum Abholen oder für den Versand der Teile. Diese wertvolle Zeit könnte für andere und ebenso wichtige Aufgaben genützt
werden.
Eine Möglichkeit die Kosten für routinemäßige Wartungsarbeiten niedrig zu halten, besteht darin sich mit jenen Ersatzteilen einzudecken (im Idealfall,
wenn die Teile im Angebot sind) von denen Sie wissen, dass sie sicher gebraucht werden. So sparen Sie speziell während der Erntezeit, Nerven und Geld.
lm Sommer müssen Maschinen laufen und dürfen nicht ausfallen. Die Winterzeit ist somit ein guter Anlass alle Maschinen gründlich unter die Lupe zu nehmen - auf Schäden zu prüfen und zu reparieren. Eine Mängelliste zeigt auf einen Blick, welche Reparaturen noch bis zum Maschinen-Einsatz anliegen.
Während der Ernte bedeutet jede Minute Standzeit Verlust, was im Winter nicht der Fall ist.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Februar 2023

- Aus der Verbandsarbeit
- Lohnunternehmer-Tag 2023
- Erfolgreicher Fachtag Digitalisierung
- IT: Die sichere Grundlage für jeden Bürobetrieb
- Arbeitszeit: Wichtige Begriffe und Definitionen für die Praxis
- Neue Anwendungsbestimmungen bei de Düngung mit Harnstoff
- Neues im Pflanzenschutz
- Blick über die Grenzen: Schleppschlauch-Obligatorium in der Schweiz
- Krananhänger, das sollte man wissen!
- Arbeitszeit bei außergewöhnlichen Fällen
- Erfolgreiche Knoterschulungen bei Obereder
- Reparatur von Landmaschinen
- Kalken zur Bodenverbesserung
- Angebot für Drucksortiment im Lohnunternehmen
- Anhänger über 2,55m Breite brauche Kennzeichen!
Unterlagen für Arbeitsaufzeichnungen

Die VLÖ unterstützt die Unternehmen bei der Führung von verpflichteten Arbeitsaufzeichnungen.
Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit aufzeichnen. Aus diesen Aufzeichnungen muss neben der Tagesarbeitszeit auch die Wochenarbeitszeit, die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit hervorgehen.
Die Führung der Aufzeichnungen kann vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer übertragen werden. Der Arbeitgeber bleibt für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und für die Aufzeichnungen verantwortlich. Dieser muss auch den Arbeitnehmer zur richtigen Führung anleiten, sich die Aufzeichnungen aushändigen lassen und die Aufzeichnungen kontrollieren.
Einsicht in Arbeitsaufzeichnungen
Der Arbeitgeber hat der Arbeitsinspektion die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf Verlangen Einsicht zu gewähren oder Kopien zu übermitteln.
Arbeitnehmer haben einmal monatlich Anspruch auf kostenfreie Übermittlung ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen. Bei flexibler Arbeit ist einmal monatlich auch ein aktueller Saldostand (Zeitguthaben oder Minusstunden) dem Arbeitnehmer bekanntzugeben.