Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Energiekostenzuschuss, Energiekostenpauschale

Energiekostenzuschuss: Der Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 wurde bei den Betrieben, die zu den ersten Antragstellern zählen mit Ende Juni 2023 ausbezahlt. In den nächsten Wochen folgen weitere Auszahlungen. Bei Fragen ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater.
Energiekostenpauschale: Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinbetriebe dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in der Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro. Die Förderung unterstützt primär Betriebe, die den Energiekostenzuschuss nicht beantragen konnten und erfolgt nach der De-minimis-Regelung der EU.
In unserer Mai-Ausgabe haben wir über diese Maßnahme informiert. Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen kann ein Selbst-Check zur Antragsberechtigung und die Anmeldung für eine Einreichung erfolgen. Zur Antragstellung benötigen Sie eine Handysignatur oder eine ID Austria. Weiter müssen Sie beim Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein und den ÖNACE-Code ihrer Branche angeben.
Eine Einreichung ist derzeit jedoch noch nicht möglich, weil die dafür erforderlichen Genehmigungen, wie Zustimmung durch die EU, Beschlüsse für Umsetzung noch fehlen. Das kann noch eine gewisse Zeit dauern.
Mit der Anmeldung zur Einreichung können Sie Ihre E-Mail-Adresse bekanntgeben, wo Sie in der Folge weitere Informationen zur Energiekostenpauschale bzw. zur Antragstellung erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Aktuelles zum neuen Investitionsfreibetrag (IFB)

Ab dem Jahr 2023 kann bei Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ein Investitionsfreibetrag (IFB) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Abschreibung wird durch den IFB nicht berührt. Diese steht unabhängig davon in der bekannten Form.
Durch die Betriebsausgabe des IFB wird der Gewinn und somit die Bemessung für eine Einkommensteuer abgesenkt, d.h. der Vorteil erstreckt sich auf eine niedrigere Einkommensteuer. Der Investitionsfreibetrag kann nur im Jahr der Anschaffung oder Herstellung geltend gemacht werden.
Bei einer Inanspruchnahme einer Pauschalierung steht der IFB nicht zu.
Höhe
- 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw.
- 15% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung (Öko-IFB) zuzuordnen ist. Jene Wirtschaftsgüter, für die ein Öko-IFB zusteht, sind in der entsprechenden Vorordnung im Abschnitt „Rechtsgrundlagen“ aufgelistet.
Der IFB kann insgesamt höchstens von Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 1 Mio. Euro im Wirtschaftsjahr (Deckel) geltend gemacht werden.
Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2022/2023 ist für Erwerbe nach dem 31.12.2022 der IFB bis zum vollen Höchstbetrag möglich.
Führerscheinausbildung LK-Technik Mold

Das Bildungshaus der LK-Technik Mold bietet Führerscheinausbildungen der Gruppen F und B an.
Führerschein-Ergänzungskurs – Kombination der Klassen BEF: 13. Sep. – 6. Okt. 2023
Kombi-Ausbildung zum Erwerb der beiden Lenkberechtigungen für Traktoren bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie PKW mit schweren Anhängern
16 Lehreinheiten, Kursbeitrag: 890 Euro, Ort. Mold 72, 3580 Horn
Führerschein F für Besitzer der Lenkerberechtigung B: 13. Sep. – 6. Okt. 2023
Lenkberechtigung für landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern: In wenigen Tagen erwerben Sie das notwendige Wissen für die theoretische Prüfung und absolvieren die erforderlichen Fahrstunden für die praktische Prüfung.
9 Lehreinheiten, Kursbeitrag: 490 Euro, Ort: Mold 72, 3580 Horn
Verbesserungen bei der Begleitung von Mähdreschern

Mähdrescher und andere selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen überschreiten meist die für landwirtschaftliche Fahrzeuge übliche Breite von 3 Meter. Sie müssen daher für Fahrten auf öffentlichen Straßen in der Regel durch ein vorfahrendes bzw. vor- und nachfahrendes Fahrzeug „begleitet“ werden.
Begleitung von Mähdrescher mittels Eigenbegleitung
Für die Begleitung von Mähdrescher und anderen landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen gelten nachstehend angeführte Bestimmungen:
Eigenbegleitung: Die Fahrt ist durch geeignetes Personal in einem vorausfahrenden mehrspurigen Fahrzeug zu begleiten und den Anforderungen entsprechend zu sichern. Sind zwei Begleitfahrzeuge vorgeschrieben, hat eines vor, das andere hinter der landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine, jeweils in ausreichendem Abstand zu fahren. Es ist für beide Fahrzeuge zumindest das Abblendlicht zu verwenden. Der Lenker muss die deutsche Sprache beherrschen, über genaue Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheids informiert sein. Die Kosten für die Begleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Mai 2023

In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- Termine und Hinweise
- Auf veränderte Rahmenbedingungen achten
- Verbesserung bei der Begleitung von Mähdreschern
- Lösungen in der Unternehmensfinanzierung
- Biomasse bleibt erneuerbare Energie
- Vom Grünlandbestand bis zum Futtertisch
- Veranstaltungsübersicht
- LU-Award Gewinnerreise
- Was können E-Fuels bei Landmaschinen?
- Energiekostenpauschale
- Kfz-Steuer für Landmaschinen
- Neue Regeln für Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung
- Bestellaktion: Begleitung Mähdrescher
- Weiterbildungsangebote im Forstbereich
Vom Grünlandbestand bis zum Futtertisch

Silagequalität im Fokus
Eine hohe Grundfutterleistung ist besonders für Milchviehbetriebe unverzichtbar. Für hochwertige Grassilagen müssen der Grünlandbestand, die Erntekette und der Gärprozess durch unterschiedliche Maßnahmen optimiert werden.
Ein idealer Pflanzenbestand braucht neben einem entzugsorientierten Nährstoffmanagement meist eine regelmäßige Nachsaat mit standort- und nutzungsangepassten Grünlandmischungen.
Grünlandbestände mit hohem Gräseranteil sind sehr gut silierfähig, da Gräser, wie z.B. das Deutsche Weidelgras bei bedarfsgerechter Düngung zuckerreicher als Leguminosen und Kräuter sind. Der Zucker dient den Bakterien bei der Silagegärung als „Futter“ und ist daher für einwandfreie Konservierung besonders wichtig.
Darüber hinaus haben Leguminosen und Kräuter häufig höhere Eiweiß- und/oder Mineralstoffgehalte, die eine gewünschte rasche Ansäuerung der Grassilage abpuffern können.
Sauberes Futter durchdichte Grasnarbe
Unter den Gräsern sorgen besonders die rasenbildenden Untergräser für eine dichte Grasnarbe. Auch wenn es sich aufgrund der langsamen Jugendentwicklung oftmals nicht als einfach herausstellt, gelingt es jedoch, die narbenbildende Wiesenrispe in einem Bestand zu etablieren, haben Unkräuter nur eine geringe Chance und eine tragfähigere dichte Grasnarbe vermindert das Risiko einer Futterverschmutzung.