Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Hilfe, mein Mitbewerber hält sich nicht an Grenzen!
Die Einhaltung von rechtlichen Grenzen bei der Erbringung ländlicher Dienstleistungen ist ein leidiges Thema. Es vergeht fast keine Woche ohne eine Anfrage oder Beschwerde zu rechtlichen Übertretungen von Landwirten bzw. anderen Mitbewerbern. Das ist das Fazit zu diesem Thema im VLÖ-Büro.
Gesetzte Maßnahmen
Vor gut zwei Jahren hat sich der Vorstand der VLÖ eingehend mit dieser Problematik befasst und festgelegt, dass hier konstruktiv und konsequent vorgegangen wird. Zuerst Aufklärung, und wenn es erforderlich ist, dann muss auch die Notbremse gezogen werden können.
Im Interesse eines guten und fairen Wettbewerbs müssen unlautere Aktivitäten eingedämmt und zurechtgewiesen werden. Wie kommen korrekt arbeitende Unternehmen dazu, wenn Landwirte mit mehreren Maschinen agieren, z.B. vier Mähdrescher, drei Ballenpressen oder fünf Güllefässer und dabei ohne Fahreranmeldung, ohne Gewerbeschein und somit ohne Aufzeichnungen die gleichen Leistungen um 10, 15 oder 20 Prozent billiger anbieten. In der Praxis stellen diese Anbieter vielfach keine Rechnungen aus und kassieren bar.
Zuerst Aufklärung
Die VLÖ hat in den letzten zwei Jahren zu diesem Thema eine intensive Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit betrieben, die wir weiter fortsetzen werden. Es wurden Fachbeiträge erstellt und diese entsprechend veröffentlicht. Anhand der Zugriffe zu diesen Beiträgen auf Social Media oder im Internet sehen wir, dass diese Themen verstärkt abgerufen und gelesen werden.
Nachträglicher Aufbau von Reifendruckregelanlagen
Für den Aufbau einer Reifendruckregelanlage auf einem Traktor oder Anhänger (z.B. Güllefass, etc.) besteht eine Anzeigepflicht gemäß § 33 KFG (Kraftfahrgesetz) 1967.
Der Zulassungsbesitzer muss den nachträglichen Aufbau von der zuständigen Landesregierung genehmigen und als Ergänzung in den Typen- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eintragen lassen. Dafür ist mit dem Fahrzeug ein Besichtigungstermin bei der Landesregierung zu vereinbaren. Ebenso wird ein aktueller Wiegeschein zur Feststellung des Eigengewichts des Fahrzeugs benötigt. Das Eigengewicht kann sich durch den nachträglichen Aufbau verändert haben.
Zur Genehmigung benötigen Sie auch eine Herstellerfreigabe und ein schlüssiges Gutachten bzw. eine Bestätigung über den fachgerechten und ordnungsgemäßen Einbau von einer befugten Werkstätte. Mit den vorliegenden Nachweisen wird die Eintragung von der Landesregierung vorgenommen und in der Folge besteht entsprechender Versicherungsschutz für die aufgebauten Teile.
Gemäß der Verordnung 2015/208, Anhang XIV, Punkt 1.3.a) zählen aufgebaute Teile wie Vorrichtungen und Leitungen zum Aufpumpen und Entleeren von Reifen (Versorgungsleitungen von Reifendruckregelanlagen) nicht zu den erfassungspflichtigen Bauteilen bei der Breitenabmessung. Aus diesem Grund wird als äußere Breite das äußere Maß des Reifens inklusive der Reifenflanke parallel zur Längsmittelebene (auf halber Reifenhöhe) herangezogen. Die einzelnen Bauteile müssen fix verbaut und somit dauerhaft angebracht sein.
Entlastungspaket für die Landwirtschaft
Versorgungssicherungspaket der Bundesregierung
Zur Entlastung für die aktuell hohen Betriebsmittelkosten für Energie, Dünger- und Futtermittel in der Landwirtschaft hat die Bundesregierung ein eigenes Paket für die Landwirtschaft geschnürt. Damit soll die Versorgung mit Lebensmitteln abgesichert werden.
Der Versorgungssicherungsbeitrag bemisst sich aus einer flächen- und tierbezogenen Komponente:
- Tierbezogene Komponente mit 14 Euro je GVE (Großvieheinheit)
- Flächenbezogener Beitrag je nach Flächennutzung
- 29,30 Euro pro ha Ackerfläche
Zuschlag von 22,60 Euro pro ha Hackfrüchte, Feldgemüse, Gemüse im Freiland, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren
- 82,50 Euro pro ha Dauerkulturen (z.B. Wein, Obst, …)
- 38,60 Euro pro ha Mähwiese, -weide mit mindestens zwei Nutzungen
- 16,20 Euro pro ha einmähdige Wiesen und Kulturweiden
- 5,10 Euro pro ha Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbache
Die Abwicklung erfolgt durch die AMA anhand des eingereichten Mehrfachantrags für das Jahr 2022 und eines automatisierten Antrages.
Hohes Vertrauen in Lebensmittel
Fast drei Viertel der Österreicher machen sich keine Sorgen um die Sicherheit der Lebensmittel. Im Rahmen der 20 Jahre AGES-Feier am 14. Juni 2022 in Linz wurde der AGES Risikobarometer „Gesundheit und Umwelt“ präsentiert. Dieser ermittelt in regelmäßigen Abständen die Risikowahrnehmung und den Informationsstand der österreichischen Bevölkerung. Er wurde vor fünf Jahren etabliert und liefert erstmalig Vergleiche zur Risikowahrnehmung und zum Informationsstand über diesen Zeitlauf.
Ergebnisse des AGES Risikobarometer
Die höchste Beunruhigung besteht derzeit bei den Themen Umweltverschmutzung, Klimawandel und soziale Ungleichheit. Besonders zugenommen hat die Sorge über die Energieversorgung und über Epidemien und Tierseuchen, wenngleich diese ihren Höhepunkt der Beunruhigung 2020 hatten. Die geringsten Sorgen bereiten den Österreicherinnen die Lebensmittelsicherheit sowie die Ernährungsqualität und -versorgung.
Von allen Items zu den Themen Klima, Umwelt, Gesundheit und Ernährung ist die Risikowahrnehmung bei der Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt, Flächenversiegelung und -verbrauch, Verlust von naturnahen Lebensbereichen und schwindenden Gletschern am höchsten, am geringsten ist sie bei der Wasserqualität und bei krankmachenden Keimen In Lebensmitteln.
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Betriebswirtschaftliche Beratung als Kernkompetenz
Die Beratung zu betriebswirtschaftlichen Themen zählt zu den Kernkompetenzen der VLÖ. Im Vordergrund steht ein nachhaltiger Einsatz von landtechnischen Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft und den außerlandwirtschaftlichen Bereich.
Helmut Scherzer leistet in der betriebswirtschaftlichen Beratung sowohl Grundlagenarbeit als auch verschiedene Anwendungen für die Praxis. Diese erstrecken sich über Investitionsplanungen, klassische Vorkalkulation z.B. der Ermittlung von Arbeitspreisen, Nachkalkulation von Aufträgen, Betriebszweiganalysen, der Jahresplanung oder von Controlling-Auswertungen. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gilt es mit dem Zahlenwerk wesentlich genauer und vor allem umsichtiger umzugehen.
Ich empfehle Ihnen auch laufend Auswertungen z.B. halbjährlich einen SOLL/IST-Vergleich durchzuführen. Damit verschaffen Sie sich eine bessere Übersicht zu den aktuellen Geschehnissen im Unternehmen und Sie können rechtzeitig gegensteuern. Zeitnah durchgeführte Analysen schaffen Vertrauen zum eingeschlagenen Fahrplan. Sie können nur während des Jahres etwas verändern. Wenn das Jahr vorbei ist, dann ist es zu spät und Umsatz sowie Liquidität können verloren sein.
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Erfolgreiche Seminare 2022
Die VLÖ veranstaltet jährlich Seminare für Unternehmer und Mitarbeiter in Dienstleistungsunternehmen. Im abgelaufenen Winter wurden Seminare zur „Preisgestaltung im LU“ – in Präsenz- und Onlineform, die „Umsetzung des neuen KV Agrarservice“ mit der Führung von Arbeitsaufzeichnungen und neu jeweils das Seminar „Qualitätsmanagement von ländlichen Dienstleistungen“ und „Keine Angst vor Ausschreibungen“ durchgeführt.
Preisgestaltung im LU – Arbeitspreise und Preisstrategie
Der Arbeitspreis bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Wirtschaften. Wer keine kostendeckenden Preise verrechnet, der fährt Verluste ein und arbeitet nicht nachhaltig. Leider fehlt in der Praxis oft das Bewusstsein, wie sich bestimmte Kosten zusammensetzen und in der Preisgestaltung berücksichtigt werden müssen. Massive Teuerungen bei den Betriebsmittelaufwendungen fordern ein Überarbeiten bestehender Kalkulationen und die Neugestaltung von Preisen. Hier ist auch die verwendete Preispolitik zu hinterfragen und gegebenenfalls zu ändern. Vielen Unternehmern, aber auch den Kunden muss das noch bewusst gemacht werden, denn manche meinen sie können so weiter machen, wie bisher.
Am 27. Jänner haben wir in einer sehr intensiven Runde mit den Fragen zur Preisgestaltung befasst. Dabei konnten Beispiele bearbeitet und die Auswirkungen auf den erforderlichen Arbeitspreis näher verfolgt werden. Transparenz zur Zusammensetzung von Kosten, wie kalkuliere ich einzelne Arbeitsverfahren, der Umgang mit der Preisgestaltung in der Praxis mit den verschiedenen Modellen (Stundenpreis, Leistungspreis, Kombi-Preis, Aufpreise und Vergünstigungen) und die Vermittlung der Botschaften zum Kunden standen dabei im Mittelpunkt.
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