Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Dienstleister müssen die Preise selbst kalkulieren
Liebe Lohnunternehmerin,
lieber Lohnunternehmer,
in den letzten Wochen sind bei mir verstärkt Anrufe zur Gestaltung von Arbeitspreisen eingegangen. Dies ist nicht unbegründet, denn viele Unternehmer, aber auch Landwirte als Dienstleister sind verunsichert. Bei den Gesprächen mit Landwirten kursieren Aussagen, wonach die Arbeitspreise eine Ausgewogenheit zwischen den Interessen der Kunden und den Interessen der Dienstleister erfahren sollen. Bei diversen Bauernversammlungen wird dafür Stimmung gemacht, dass beide Seiten beigeben sollen. Für mich stellt sich die Frage, um welche Interessen es hier geht, wenn die Lieferanten z.B. der Mineralölhändler, der Ersatzteilversorger oder der Folienhändler um 20, 30 oder mehr Prozent gegenüber dem Vorjahr seinen Verkaufspreis ändern musste. Die Rohstoff- und Herstellkosten sind entsprechend angestiegen. Uns ist allen bekannt, welche Gründe dahinterstehen und welche Auswirkungen das haben wird. Parallel steigen die Preise für Agrarprodukte und das ist gut so. Zu dieser Diskussion können Dienstleister nur eine klare Antwort geben: Die entstehenden Mehrkosten für Betriebsmittel, Maschinennutzungen, die Arbeit der Mitarbeiter usw. müssen in vollem Umfang an den Kunden weiter verrechnet werden. Jeder Unternehmer, der hier nachgibt hat verloren. Bei Ertragsspannen mit 0–2 Prozent des Umsatzes oder auch bei negativen Erträgen kann eine solche Diskussion nicht geführt werden. Diese Rechnung würde vollständig auf dem Rücken der Dienstleister ausgetragen werden.
Silierhilfsmittel: wenn ja dann richtig!
Silierzusätze können bei richtigem Einsatz – abhängig von Wirkungsrichtung, Dosierung laut Empfehlung und guter Verteilung – den Gärverlauf bzw. die Stabilität der Silage verbessern. Leider gibt es kein problemlösendes Siliermittel mit Allroundwirkung für alle Einsatzbereiche, aber immerhin geben geprüfte Produkte mit positivem Wirkungsnachweis (z.B. DLG-Gütesiegel) dem Anwender gute Sicherheit, dass bei sachgemäßer Anwendung die Gärqualität höchstwahrscheinlich verbessert werden kann.
Fehlgärung bei Grassilage verhindern
Die erfolgreiche Konservierung von Grünlandfutter zu hochwertiger Grassilage hängt stark von der Siliereignung des Pflanzenbestandes, der Einhaltung der Silierregeln und den Wetterbedingungen ab. Praxisuntersuchungen im bundesweiten LK-Silageprojekt 2020 zeigten, dass es bei rund 80 % der Grassilageproben zur Bildung von mehr als 3 g Buttersäure je kg TM kam, was ein Indikator für ungünstige Gärqualität ist (Abbildung 1). Im Durchschnitt lag der Buttersäuregehalt der österreichischen Grassilagen im Jahr 2020 auf 13,4 g/kg TM!
Einsatz von Praktikanten im LU
In den Sommermonaten werden in den Betrieben gerne Praktikanten beschäftigt. Egal ob freiwilliger oder verpflichtender Teil der Ausbildung, Praktika sind heute ein wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben.
Unterscheidung freiwilliges Praktikum – Pflichtpraktikum
Bei der Anstellung von Praktikanten ist zu unterscheiden, ob für diese Zeit eine verpflichtende Ausbildung (=Teil der schulischen Ausbildung oder des Studiums), sprich Pflichtpraktikum oder eine freiwillige Beschäftigung (=freiwilliges Praktikum) zur persönlichen Erweiterung von Kenntnissen und zum Sammeln von Berufserfahrungen absolviert wird.
Ein Pflichtpraktikum zählt als Teil der schulischen Ausbildung und ist nach den Lehrplänen der Ausbildung bzw. des Studiengangs vorgeschrieben. Hier sind für die Entlohnung die Richtlinien nach dieser Ausbildung anzuwenden z.B. landwirtschaftliches Schulpraktikum gemäß landwirtschaftlicher Ausbildung (Anwendung von Mindestlöhnen nach der schulischen Ausbildung oder Vergleichswerte nach dem landwirtschaftlichen Lehrling z.B. erstes Lehrjahr oder zweites Lehrjahr in Abhängigkeit der Schulstufe).
Gärtner im zweiten Bildungsweg
Lohnunternehmen und ländliche Dienstleister sind bei Arbeiten in der Grünflächenpflege im Nahbereich von gärtnerischen Tätigkeiten unterwegs. Wer jedoch Leistungen anbieten möchte, die dem Gärtner vorbehalten sind, benötigt dazu eine facheinschlägige Qualifizierung, die über die duale Ausbildung mit einer Lehre, Meisterausbildung oder über schulische Ausbildungen wie beispielsweise Fachschule, Abendschule, höhere Schule oder Studium erlangt werden kann.
Ausbildung für Erwachsene
Für Erwachsene ist die klassische Ausbildung, wie für Jugendliche meist sehr schwierig bis unmöglich. Aus diesem Grund bieten einzelnen Ausbildungseinrichtungen über den zweiten Bildungsweg mit Abendschule oder im Blockunterricht den Fachabschluss (Lehrabschluss) für den Garten- und Grünflächengestalter oder gleichwertige Abschlüsse der grünen Berufe z.B. Florist und Blumenbinder, Friedhofsgärtner oder den landwirtschaftlichen Gärtner an.
Die Ausbildung „Gärtner im zweiten Bildungsweg“ bietet die Möglichkeit neben Job und Familie einen offiziellen Berufsabschluss zu erwerben. Zielgruppen sind beruflich Tätige mit handwerklicher Erfahrung aus Gartengestaltungsbetrieben und Gärtnereien und Erwachsene mit einer Leidenschaft für Pflanzen, Gärten, Floristik und fürs Gestalten.
Den Wert der Gülle erkennen – eine effiziente Gülleausbringung ist das Gebot der Stunde!
Der Wert der Wirtschaftsdünger als hochwirksame Mehrnährstoff- und Volldünger erhöht sich wesentlich mit steigenden Mineraldüngerpreisen. Nur mit einer emissionsmindernden Ausbringungstechnik kann der Ammonium-Stickstoff auch wirksam werden.
Exorbitanter Anstieg der Mineraldüngerpreise
Die Mineraldüngerpreise sind in den letzten Wochen und Monaten rasant in die Höhe gegangen. Erhebungsstand 10. März 2022 (Landwirtepreis lose): NAC: 971 Euro/t, Harnstoff: 1.314 Euro/t, DAP: 1.120 Euro/t, 60er-Kali: 706 Euro/t. Dies ergibt einen Reinnährstoffwert von 3,23 Euro/kg N, von 1,17 Euro/kg P2O5 und von 1,18 Euro/kg K2O.
Möglichst genaue Kenntnis des Nährstoffgehaltes ist erforderlich!
Für die Berechnung des Wertes von Wirtschaftsdüngern ist es Voraussetzung, den betriebsspezifischen Nährstoffgehalt pro Kubikmeter (je nach Leistung und Verdünnungsgrad) oder Tonne Wirtschaftsdünger (je nach Einstreumengen) möglichst genau zu kennen. Dabei wird primär die betriebsspezifische Ermittlung der Nährstoffgehalte (Nährstoffanfall aus der Tierhaltung pro Jahr durch die anfallende Wirtschaftsdüngermenge pro Jahr) empfohlen. Die Kalkulation anhand von Tabellenwerten wird nicht empfohlen. Liegt ein entsprechendes Untersuchungsergebnis einer repräsentativen Probe vor, ist dieses den Tabellenwerten vorzuziehen.
KV Agrarservice: Neuen Durchrechnungszeitraum beachten!
Seit März 2021 besteht der neue KV Agrarservice, wo für die Branche der Agrarservice-Betriebe auch ein Beschäftigungsmodell mit flexibler Arbeitszeit abgeschlossenen wurde. Der Großteil der Betriebe wendet dieses Modell an, weil in den Saisonzeiten auf einem Zeitkonto Guthabenstunden aufgebaut und in saisonschwächeren Zeiten (z.B. in den Wintermonaten) wieder abgebaut werden können. Damit wird geregelt, dass täglich bis zu 10 Stunden und wöchentlich bis zu 48 Stunden auf dem Zeitkonto im 1:1-Verhältnis gutgeschrieben werden können. Darüberliegende Arbeitszeiten bis max. 12 Stunden am Tag bzw. 60 Stunden in der Woche sind mit 50% überstundenpflichtig (werden im Verhältnis 1:1,5 auf das Zeitkonto übertragen oder als Überstunden abgerechnet).
Flexible Arbeitszeit mit Durchrechnung bis zu 52 Wochen
Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit kann ein Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen (bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen) oder für die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses angewendet werden. Den Beginn des Durchrechnungszeitraums können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei wählen. Es muss jedoch eine Kontinuität gegeben sein mit jährlich gleichen Zeiträumen. Für die Praxis empfiehlt sich den Start des Durchrechnungszeitraums im Frühjahr z.B. mit 1. März, 1. April oder 1. Mai zu setzen. Über eine Zeitspanne bis 52 Wochen können dann Guthabenstunden aufgebaut und in arbeitsärmeren Zeiten wieder abgebaut werden. Damit das flexible Arbeitszeitmodell angewendet werden kann, müssen Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen und darauf aufbauend jährlich eine Einzelvereinbarung mit Beginn und Ende des Durchrechnungszeitraums und der Art des Abbaus von Zeitguthaben (z.B. Zeitausgleich, Abrechnung von Überstunden oder jeweils Hälfte Zeitausgleich und Abrechnung von Überstunden) schriftlich vereinbaren.